11.12.2019 - 11 Satzung der Gemeinde Damshagen über die Ergänzu...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertreter beraten zum Sachverhalt. Die Vorlage wird zurückgestellt und der städtebauliche Vertrag soll vorbereitet werden und mit dem Satzungsbeschluss zusammen vorgelegt werden.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:

 

 

  1. Auf Grund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen die Ergänzung für einen Teilbereich der Ortslage Hof Reppenhagen, südwestlicher Bereich und südlich der Lindenstraße bestehend aus der Planzeichnung und den inhaltlichen Festsetzungen als Satzung.             

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung befindet sich im Südwesten der Ortslage Hof Reppenhagen und wird wie folgt begrenzt:

- im Nordosten:  durch die Lindenstraße,

- im Osten:         durch Teichstraße,

- im Südosten: durch Ackerflächen,

- im Nordwesten:  durch das Grundstück Lindenstraße 1.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Ergänzungssatzung mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtskräftige Satzung in das Internet auf der Homepage des Amtes Klützer Winkel eingestellt ist.

 

 

Zurückgestellt

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Anlagen zur Vorlage