Beschlussvorlage - SV Klütz/19/13297

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hat das Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes        Nr. 9 für das Gebiet „Am Steigstück“ zwischen Schloßstraße, Ulmenweg, Straße des Friedens, Uns Hüsing für den Bereich am Ulmenweg im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

 

Der Abwägungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wurde von der Stadtvertretung gefasst.

 

Die gegebenen Hinweise und Anregungen finden in der Überarbeitung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Klütz und ihrer zugehörigen Begründung entsprechend der Auswertung der Stellungnahmen (sh. Anlage Abwägungsbeschluss) Becksichtigung.

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss durch die Stadtverretung der Stadt Klütz.

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Klütz sind die Flächen des Plagebietes als reines Wohngebiet gemäß § 1 Abs. 2 BauNVO dargestellt. Im Zuge einer künftigen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz soll ein Anpssung entsprechend den Zielen des Bebauungsplanes Nr. 9 und die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 erfolgen. Hier sind WA-Gebiete festgesetzt. Die Grundzüge der Flächennutzungsplanung sind aus Sicht der Stadt Klütz nicht berührt.

 

Die Ergebnisse der Abwägung werden in den Entwürfen des Bebauungsplanes für die Ausfertigung der Satzung beachtet.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Klütz die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften als Satzung.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Klütz für das Gebiet „Am Steigstück“ und hier für den Bereich am Ulmenweg wird begrenzt:

-          im Norden:durch den Ulmenweg,

-          im Osten:durch private Grünflächen des Grundstücks Ulmenweg 7,

-          im Süden:durch rückwärtige Grundstücksflächen/Grünflächen des Grundstücks

Schloßstraße 42,

-          im Westen:durch rückwärtige Bauflächen des Grundstücks Schloßstraße 38

und 40.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss über die Satzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 durch die Stadtvertretung der Stadt Klütz ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Eine zusammenfassende Erklärung ist im Verfahren nach § 13a BauGB nicht erforderlich. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan in das Internet auf der Homepage des Amtes Klützer Winkel eingestellt ist.

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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