20.05.2019 - 9 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verfasser: Carola Mertins
- Gremium:
- Stadtvertretung Klütz
- Datum:
- Mo, 20.05.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz folgt der Empfehlung des Hauptausschusses:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
- Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Klütz die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften als Satzung.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Klütz für das Gebiet „Am Steigstück“ und hier für den Bereich am Ulmenweg wird begrenzt:
- im Norden: durch den Ulmenweg,
- im Osten: durch private Grünflächen des Grundstücks Ulmenweg 7,
- im Süden: durch rückwärtige Grundstücksflächen/Grünflächen des Grundstücks
Schloßstraße 42,
- im Westen: durch rückwärtige Bauflächen des Grundstücks Schloßstraße 38
und 40.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss über die Satzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 durch die Stadtvertretung der Stadt Klütz ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Eine zusammenfassende Erklärung ist im Verfahren nach § 13a BauGB nicht erforderlich. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan in das Internet auf der Homepage des Amtes Klützer Winkel eingestellt ist.
- Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: | 12 |
davon anwesend: | 10 |
Zustimmung: | 9 |
Ablehnung: | 0 |
Enthaltung: | 0 |
Befangenheit: | 1 |
Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Frau Angelika Palm
Nach der Beratung und Abstimmung nimmt Frau Palm wieder an der Sitzung teil.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2,3 MB
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1,1 MB
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