Beschlussvorlage - BV/01/21/077-1
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung der Hauptsatzung des Amtes Klützer Winkel vom 13.09.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Sandra Bartels
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel
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Entscheidung
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10.11.2021
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09.12.2021
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Gestoppt
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Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel
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Entscheidung
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Sachverhalt
In § 2 Abs. 2 der Hauptsatzung ist folgende redaktionelle Änderung vorgenommen worden:
Der Halbsatz "...soweit die Hauptsatzungen der jeweiligen amtsangehörigen Stadt bzw. Gemeinde dies vorsieht,..." wird ersatzlos gestrichen.
Sachstand 27.10.2021:
Mit anliegendem Schreiben vom 21.10.2021 zeigt die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg Rechtsverletzungen in der 1. Änderung der Hauptsatzung an. Dies betrifft vornehmlich die Regelungen des Hauptausschusses unter § 4 der Hauptsatzung und ist entsprechend zu ändern. Im Wesentlichen darf dem Hauptausschuss keine Entscheidungsbefugnis zugewiesen werden, er darf lediglich beratend tätig sein. Eine Anpassung entsprechend den Vorgaben der unteren Rechtsaufsichtsbehörde ist vorzunehmen.
Zudem gilt es abzuwägen, wie mit den Entscheidungsbefugnissen zukünftig umgegangen werden soll.
Sollten die Entscheidungsbefugnisse auf den Amtsvorsteher und den Amtsausschuss verteilt werden, ist die beigefügte Übersicht der Entscheidungsbefugnisse entsprechend zu ergänzen.
Beschlussvorschlag
Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel beschließt eine 2. Änderung der Hauptsatzung vom 13.09.2019 mit den o.g. Änderungen. Die Entscheidungsbefugnisse werden entsprechend der Übersicht verteilt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die 2. Änderung unter den genannten Aspekten auszuformulieren und der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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X |
Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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400 kB
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2
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(wie Dokument)
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45,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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