Mitteilungsvorlage - SV Klütz/20/-5

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschuss hat in seiner letzten Sitzung am 14. Dezember 2021 über das Parkraumkonzept der Stadt Klütz für die Schloßstraße und Bahnhofstraße beraten. Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob das halbseitige Parken auf dem Gehweg notwendig ist.

Die Verwaltung hat die Straßenbreite in der Schloßstraße an mehreren Standorten ermittelt (s. Anlage). Nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg ist es möglich, im Bereich zwischen Höhe Hausnummer 21 bis zur Bahnhofstraße das Parken einseitig auf der Straße zu erlauben. Die Durchfahrtsbreite für Einsatzfahrzeuge und Ver- Entsorgungsfahrzeuge ist gegeben.

 

Somit kann der Beschlussempfehlung des Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschusses vom 14. Dezember 2021 gefolgt werden.

In der Anlage befindet sich der überarbeitete Beschilderungsplan und das neue Parkraumkonzept zur Kenntnisnahme.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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