Beschlussvorlage - BV/12/22/281

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen plant für das Jahr 2022/2023 Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen von Straßen im Gemeindegebiet.

 

Die CDU- Fraktion hat mit Schreiben vom 17. Januar 2022 an die Gemeindevertretung den Antrag zum Ausbau der Stichstraße in Redewisch gestellt.

Die Gemeindevertretung hat am 24.02.2022 folgenden Beschluss dazu gefasst:

„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dass die Verwaltung eine entsprechende Beschlussvorlage vorbereitet und die Angelegenheit im Bauausschuss beraten und empfohlen wird.“

Der Bauausschuss wird gebeten für die Gemeindevertretung die Entscheidung vorzubereiten,

1. Ob der Weg ausgebaut werden soll.

2. Wie der Weg ausgebaut werden soll.

3. Bei einer Entscheidung für den Ausbau des Weges ist die Planungsleistung auszuschreiben. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, die Planungsleistung Leistungsphase 1-9 auszuschreiben.

 

Kosten sind bislang nicht Bestandteil des Haushaltsplanes und müssen im Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt werden. Zwischenzeitlich kann die Finanzierung über vorhandene Haushaltsmittel für geplante Straßenbaumaßnahmen erfolgen, die bislang nicht eingesetzt werden können, da Voruntersuchungen (Niederschlagsentwässerungskonzept Tarnewitz) fehlen.

Die entstehenden Kosten sind gegebenenfalls erschließungsbeitragspflichtig.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. Das der Stichweg in Redewisch ausgebaut werden soll und eine Kosteneinschätzung durch ein entsprechendes Planungsbüro zu erfolgen hat. Der Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird ermächtigt, Planungsleistungen Leistungsphase 1-9 gem. HOAI, an den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen.
  2. Das der Stichweg in Redewisch nicht ausgebaut werden soll.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

Über den Haushalt, mit vorhandenen Mitteln aus derzeitig nicht realisierbaren Baumaßnamen. 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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