16.06.2022 - 8.1 VE- Plan Nr. 7 Tarres Resort- NSG Tarnewitzer Huk...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Bräunig hinterfragt, ob die Unterhaltungsmaßnehmen für den Zeitraum von 25 Jahren bereits abgestimmt und geregelt sind, siehe Sachverhalt (5. Spiegelstrich). Dies soll seitens der Verwaltung geprüft und mitgeteilt werden.

 

Anschließend verliest Herr Wardecki die Beschlussempfehlung des Bauausschusses und lässt abstimmen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst einen weitreichenderen Beschluss in Bezug auf den bisher vorliegenden Beschluss vom 01.07.2021.

 

Folgende Punkte sind bei der Einfriedung des NSG gemäß Abstimmung mit den für Küstenschutz und Naturschutz zuständigen Behörden zu berücksichtigen.

  • Die Barrierewirkung ist zum Schutz des NSG zu sichern unter den Anforderungen des Küstenschutzes. 
  • Der Pfahlabstand muss auch auf Landseite mindestens 1 m betragen.
  • Die Höhe ist für eine Barrierewirkung ausführen (Beschlussfassung der Gemeinde 1,20 m).
  • Die Zwischenräume sind transparent zu füllen (durch Maschenelemente oder Querhölzer).
  • Unterhaltungsmaßnahmen sind für einen Zeitraum von 25 Jahren abzustimmen und zu regeln.
  • Durch Informationen ist auf die Anforderungen des Schutzgebietes einzugehen.

 

  1. Auf der Grundlage der Bestätigung der Maßnahme durch die für Küstenschutz und Naturschutz zuständigen Behörden ist die Ausführungsunterlage vorzubereiten und mit den Behörden abzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage