16.06.2022 - 6 Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des ...

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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister berichtet über folgende wichtige Angelegenheiten:

 

  • Rücktritt Frau Sagemann, Niederlegung zum 01.07., dann 12 Gemeindevertreter
  • Ausschreibung Drehleiter erfolgt, Fördermittelempfang LK Drehleiter 252T€ und Rettungsboot 16T€, neuer Hydrant Redewisch
  • Zuwendungsbescheid Station Junger Naturforscher und Techniker, Übergabe am Montag
  • Zuwendungsbescheid 100 % nachhaltiges Wärmekonzept
  • Arbeitskreis Jugendarbeit: Anschreiben Landrat, Treffen
  • zusätzliche Verkehrsüberwachung
  • Maritime Begegnungsstätte: Vereine 27.04. und Fördermöglichkeiten 16.06.
  • Aura Blindenhotel 30.04.: zusätzliche Haltestelle Seestraße in Abstimmung mit dem LK, Treffen mit Vertretern und Ortsanalyse laut Kurdirektor im Herbst
  • WEMAG weitere Fördergebiete, Anschreiben an betroffenen Adressen und Beratungstag 05.05.
  • Vorplatz Seebrücke angehoben und erfolgt, Automaten an Strandaufgängen, Abgrenzungen an Zuwendungen und Dünenüberquerungen, 
  • Projekt Boltenhagen digital mit QR Codes 
  • Blaue Flagge, 05.05.
  • Neue Spielgeräte am Eichkater
  • erfolgreiche Saisoneröffnung
  • Teich Steiluferring durch Zweckverband abgezäunt
  • Neue Richtlinie für Unterstützung Vereine unterzeichnet
  • 18.05. Zweckverbandversammlung
  • Eröffnung AdventureGolf 9./10. Juli
  • 24.05. Termin bei Nahbus: 9 € Ticket Modalitäten, Kapazitäten (Fahrplan aus Vorjahr)
  • Vergabeausschuss 25.05. – Einvernehmen erteilt

 

Im Weiteren geht der Bürgermeister auf eine Anfrage von Frau Bräunig zur Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kurverwaltung ein.

 

Er verliest die Anfrage:

„Wie bereits telefonisch angefragt, ist lt. Betriebssatzung des Eigenbetriebes "Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen" Dienstvorgesetzter des Leiters des Eigenbetriebes der Bürgermeister. Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters ist die Gemeindevertretung, aber nicht disziplinarischer Vorgesetzter. Wie ist die Regelung beim Leiter des Eigenbetriebes Kurverwaltung? Wer ist disziplinarischer Vorgesetzter des Kurdirektors? Kann ggf. die Betriebssatzung dahingehend angepasst werden, dass der Gemeindevertretung disziplinarische Befugnisse übertragen werden, oder würde dies der Kommunalverfassung widersprechen?“
 

Die Antwort hierzu ist wie folgt:

„Der Bürgermeister ist gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 KV-MV Dienstvorgesetzter der Gemeindebediensteten und damit auch des Kurdirektors. Dies beinhaltet auch sämtliche disziplinarrechtliche Befugnisse. Diese dem Bürgermeister kommunalverfassungsrechtlich übertragenen Rechte und Pflichten dürfen dem Bürgermeister durch die Gemeindevertretung nicht entzogen werden. Deshalb wäre eine dahingehende Änderung der Eigenbetriebssatzung rechtswidrig und ein solcher Beschluss der Gemeindevertretung ebenfalls.“