06.04.2022 - 9.1 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Zusätze:
- Vorlage anbei
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenkirchen
- Datum:
- Mi, 06.04.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Julia Tesche
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Ehrlich erklärt sich für befangen.
Die Einwohner Niendorfs äußern ihre Bedenken zum nachfolgenden Beschluss und reichen eine Unterschriftenliste gegen die Umsetzung des B-Plans ein.
Der Bürgermeister übergibt das Wort an Herrn Mahnel. Herr Mahnel erläutert ausführlich den Sachverhalt und beantwortet alle aufkommenden Fragen seitens der Einwohner und Gemeindevertreter.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt das beigefügte städtebauliche Konzept mit dem Stand vom 2. März 2022 als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Hohenkirchen.
- Die Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf, Planungsstand Vorentwurf 27. September 2018, wird unter Berücksichtigung des nunmehr favorisierten städtebaulichen Konzeptes überprüft und ist als Grundlage für den Beschluss über den Entwurf vorzulegen.
- Erweiternd ist festzulegen, dass 25% (entspricht 10 von 40 Bebauungen) zu Wohneinheiten mit Erstwohnsitz zu nutzen sind. Zur 1. Bürgerbeteiligung ist ein Konzept für die Umsetzung der Ausgleichsflächen vorzulegen. Die Reduzierung der touristischen Betten ist auf 150 Stück festzulegen. Zum Satzungsbeschluss sind alle vertraglichen Grundlagen bindend festzulegen. Die Betreibergesellschaft hat ihren Sitz in der Gemeinde vorzulegen. Die finanziellen Zusagen über die Beteiligung an den Kosten des Radweges und der Verkehrsinfrastruktur von Niendorf sind notwendig.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder: |
11 |
davon anwesend: |
11 |
Zustimmung: |
8 |
Ablehnung: |
2 |
Enthaltung: |
0 |
Befangenheit: |
1 |
Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Wolfgang Ehrlich
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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68,8 kB
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