24.02.2022 - 8.12 Anpassung Hundeverordnung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Wardecki erläutert den Sachverhalt und informiert über die Empfehlung des Kurbetriebsausschusses.

 

Anschließend lässt Herr Wardecki über die Empfehlung des Kurbetriebsausschusses abstimmen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt auf eine Anpassung der amtsweiten Hundeverordnung in den Bestimmungen für das Gemeindegebiet Boltenhagen hinzuwirken. Folgende Anpassungen sollen vorgenommen werden:

 

In der Vor- und Nachsaison vom 01.10.– 30.04. dürfen Hunde am gesamten Strand, sowie an den Hundestränden ganzjährig, ohne Leine laufen. Dies aber vorerst für 1 Jahr. Im Ort und auf der Dünenpromenade gilt eine generelle Leinenpflicht.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

11

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

1

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Die Verwaltung wird eine Novellierung der Hundehalterverordnung des Amtes Klützer Winkel prüfen Sobald die Hundehalterverordnung des Landes MV neu gefasst wurde. Hier wird in den kommenden Monaten mit gerechnet.