27.01.2022 - 6 Bestätigung der Niederschrift der Sitzung der G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Bräunig erkundigt sich, ob Niederschriften von Sitzungen im Umlaufverfahren zwei Abstimmungsergebnisse darstellen müssen.

Eines für die Abstimmung, ob es im Umlaufverfahren beraten wird und sodann die Abstimmung über die Angelegenheit.

 

Herr Wardecki führt aus, dass bereits eine Stimme gegen das Umlaufverfahren, die Beschlussfassung im Umlaufverfahren verhindert. Sofern dieser Fall eintritt, kennzeichnet die Verwaltung dies und stellt das Abstimmungsergebnis dar.

Nur wenn alle Gemeindevertreter*innen dem Umlaufverfahren zustimmen, erfolgt die Beschlussfassung in der Angelegenheit mit Darstellung des Abstimmungsergebnisses. Es ist daher nicht erforderlich beide Abstimmungsergebnisse zu dokumentieren.

 

Die Niederschrift wird mit 8 Ja-Stimmen und 2 Enthaltung bestätigt.