22.04.2021 - 12 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefas...

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Wortprotokoll

 

Die Öffentlichkeit wird wiederhergestellt. Anschließend gibt Herr Wardecki die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse wie folgt bekannt:

 

TOP 10.1.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen bestätigt die anliegende Eilentscheidung des Bürgermeisters, Herrn Raphael Wardecki, zur Annahme des Nachtragsangebotes Nr. 10 und zum Abschluss der Nachtragsvereinbarung Nr. 8.

 

TOP 10.2.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stimmt der Pflanzung von Strandhafer zu. Der Bürgermeister Herr Wardecki wird beauftragt, die erforderlichen Vereinbarungen zu treffen.

 

TOP 10.4.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die kostenfreie Unterstützung des Bauhofes bei der vertragskonformen Bestückung der Strandabschnitte mit Strandkörben in Vorbereitung und während der Saison 2021.

 

TOP 10.5.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens für das Betreiben der Beachlounge für fünf Jahre plus zwei Jahre beidseitiger Verlängerungsoption. Die Entscheidung soll der Vergabeausschuss als Empfehlung und im Einvernehmen mit dem Bürgermeister treffen.

 

Der Vertrag ist mit der auflösenden Bedingung zu versehen, dass ohne vorliegende Baugenehmigung, keine Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde / Kurverwaltung geltend gemacht werden können.

 

TOP 10.6.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dass die Kurverwaltung ab 2021 an alle Vermieter, die sich an das Onlinebasierte Kurbeitrags-Abrechnungssystem AVS binden, eine Provision von 3% des zu leistenden Kurbeitrages am Jahresende zu erstatten. Die Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die Erhebung von Kurabgaben ist dahingehend anzupassen

 

TOP 10.7.

Erledigt, von der Tagesordnung genommen.

 

TOP 10.8.

Zurückgestellt in den Sozialausschuss

 

TOP 10.9.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, ein Planungsbüro mit der Bearbeitung der Bauleitplanung für den B-Plan Nr. 44 "Alte Feuerwehr" zu beauftragen.