23.03.2021 - 9.6 B- Plan Nr. 8 der ehemaligen Gemeinde Gramkow f...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

  1. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Hohenkirchen für einen Teilbereich des Ortsteils Beckerwitz (ehemalige Gemeinde Gramkow) bestehend aus der Planzeichnung Teil (A), dem Text Teil (B) mit den örtlichen Bauvorschriften, begrenzt

-          nordöstlich:   durch den Moorweg, 

-          südlich und südöstlich: durch die Ostseestraße,

-          westlich:   durch Ackerfläche,

als Satzung aufzuheben.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss zur Aufhebung der Satzung über Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Hohenkirchen für den Ortsteil Beckerwitz (ehemalige Gemeinde Gramkow) durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes mit Begründung und die zusammenfassende Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:  

11

Zustimmung: 

11

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage