17.12.2020 - 7 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Steigmann erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerbereich Platz.

 

Nach einem kurzen Meinungsaustausch verliest Herr Wardecki den Beschlussvorschlag und lässt abstimmen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. Der erneute Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B), der zugehörigen Begründung sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan, wird gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

  1. Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 wird wie folgt begrenzt:

-          im Norden:  durch die Strandpromenade und das Flurstück 9/79 Flur 3 der                                           Gemarkung Tarnewitz, 

-          im Osten:  durch das Grundstück Tarnewitzer Huk Nr. 3a, 3b, 5a, 5b, 5c,                                           7a, 7b, 7c sowie dem davon nördlich vorhandenen Wald,

-          im Süden:  durch die Straßen "Ostseeallee" und "Tarnewitzer Huk" sowie                                           die Grundstücke der Albin-Köbis-Siedlung Nr. 7a bis 10b,

-          im Westen:  durch die Grundstücke der Albin-Köbis-Siedlung Nr. 1a bis 6b.

 

  1. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 inklusive der zugehörigen Begründung sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen auf die Dauer von 6 Wochen ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut am Planverfahren zu beteiligen.

 

  1. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden hat gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu erfolgen.

 

  1. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung ist gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. In der Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

2

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herrn Michael Steigmann

 

Nach der Beratung und Abstimmung nimmt Herr Steigmann wieder in den Sitzungsreihen Platz.

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Beschluss wurde dem Planer übermittelt. Bekanntmachung ist erfolgt. Auslegung läuft: 19.01.-02.03.2021

 

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Anlagen zur Vorlage