22.10.2020 - 18 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 28 für das G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hier meldet sich ebenfalls Herr van Leeuwen zu Wort und gibt zu bedenken, wenn Boltenhagen sich gegen die Entwicklung der Nachbargemeinden ausspricht, dass dann auch voraussichtlich Hohenkirchen die Planungsabsichten von Boltenhagen genauer betrachten wird.

 

Diese Grundsatzdiskussion „Stellungnahme Nachbargemeinden“ nimmt Herr Wardecki zum Anlass für die kommende Bürgermeisterberatung.

 

Herr Holtz merkt an, dass es sich hier nicht um die Verhinderung von nachbargemeindlichen Entwicklungen handeln soll. Er gibt aber zu bedenken, dass man sich intensiv mit den Entwicklungen im gesamten Ostseeraum beschäftigt und das somit entstehende Summationsverfahren berücksichtigen sollte.

 

Hier wird sich darauf geeinigt am Ursprungsbeschluss festzuhalten. Dieser wird durch Herrn Wardecki verlesen und zur Beschlussfassung gestellt.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 28 für das Gebiet „Dorfmitte“ im Ortsteil Hohen Wieschendorf der Gemeinde Hohenkirchen weder Anregungen noch Bedenken zu äußern. Planungen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen werden durch diese Planungen nicht berührt.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:  

10

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

1

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Die Stellungnahme wurde an das Planungsbüro übermittelt.

 

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Anlagen zur Vorlage