20.10.2020 - 9 Satzung der Gemeinde Hohenkirchen über die 1. Ä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister und Frau Gottschalk informieren zum Sachverhalt. Die Gemeindevertreter folgen der Empfehlung des Bauausschusses.

Ergänzend ist der Ausführungszeitraum, für die Bebauung, im Bebauungsplan aufzunehmen. Der Ausschluss von Ferienwohnungen beinhaltet nicht die Zweitwohnungen. Somit wäre das Ziel der Gemeinde gesichert. Pro Wohneinheit sind 1,5 Stellplätze herzurichten. Darüber hinaus wird die offene Bauweise festgesetzt, Hausgruppen entfallen. Grundstücke sollen nicht geteilt werden, Reihenhäuser können ohne Grundstücksteilung errichtet werden. Auf Anregung soll die Dachfarbe Rot erhalten bleiben. Die Verrohrung auf dem landwirtschaftlichen Flächen befindet sich nicht im Eigentum der Gemeinde. Eine Grunddienstbarkeit ist erforderlich. Die Klärung der Baulast ist vor dem Satzungsbeschluss für das Flurstück 93 notwendig. Zusätzlich ist zu klären, ob das Grundstück im Brandschutzbedarfsplan berücksichtigt wurde. Ein Vertragshydrant des Zweckverbands Wismar befindet sich bereits im Gebiet.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

 

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Wohnbebauung Gramkow West“ eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft.

Es ergeben sich:

-   zu berücksichtigende Stellungnahmen,

-   teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen, 

-   nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Den Abwägungsvorschlag (Anlage 1) und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Hohenkirchen zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Wohnbebauung Gramkow West“ begrenzt durch:

-          im Norden:     durch die Dorfstraße,

-          im Südosten:     durch vorhandene Bebauung am Möwenweg,

-          im Südwesten und im Westen: durch landwirtschaftliche und mit Gehölzen

bestockte Flächen,

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung.

 

  1. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Wohnbebauung Gramkow West“ wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Hohenkirchen „Wohnbebauung Gramkow West“ durch die Gemeinde Hohenkirchen ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan mit der Begründung ergänzend in das Internet einzustellen ist und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden soll.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

"Erledigt"  

 

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Anlagen zur Vorlage