30.09.2020 - 11 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 11 der Gemei...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Frau Krüger übergibt das Wort an Herrn Paruschewska von dem Verein Offroad. Herr Paruschewska stellt sein Anliegen bezüglich der Nutzung des Geländes dar. Hier hat der Verein Probleme mit dem Landkreis. Die Gemeinde Damshagen möchte den Verein unterstützen und Frau Krüger teilt mit, dass die Verwaltung einen Termin mit dem Landkreis vereinbaren wird. Die weitere Vorgehensweise wird nach dem Termin beraten.

 

Frau Krüger übergibt nun das Wort an die Firma des Windprojektes. Es wird ausführlich das Vorhaben erläutert. Die Fragen seitens der Gemeindevertreter werden ausführlich beantwortet.

 

Frau Krüger stellt den Antrag die Beschlussvorlage zurückzustellen. Die vielen neuen Informationen müssen erst einmal von allen Gemeindevertretern verarbeitet werden, um über die Beschlussvorlage sicher abstimmen zu können. Ferner gibt es eventuell weiteren Gesprächsbedarf, um nähere Informationen und Entscheidungshilfen einzuholen.

 

Die Gemeindevertreter stimmen dem einstimmig zu.

 

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 zur Errichtung von Windenergieanlagen für das Gebiet südlich von Rolofshagen.

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

-          im Norden:  durch landwirtschaftlich genutzte Flächen im Abstandsbereich

  zur Ortslage Rolofshagen,

-          im Osten:  durch eine markante Hecke auf der Feldflur,

-          im Süden:  durch die Gemeindegrenze zur Stadt Grevesmühlen,

-          im Westen: durch den Verlauf der Landesstraße LO 3.

 

  1. Das Aufstellungsverfahren ist als zweistufiges Verfahren durchzuführen.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in

-          Festlegung von Standorten für die Errichtung von Windenergieanlagen unter dem Gesichtspunkt gesundere Wohn- und Lebensverhältnisse,

-          Regelungen und Festsetzungen zur Höhe von Windenergieanlagen,

-          Festlegung der Abstände der Windenergieanlagen zur Landesstraße unter dem Gesichtspunkt von Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs nicht nur für die Einwohner der Gemeinde.

 

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 

 

  1. Für die planerische Bearbeitung gelten die Anforderungen und Zielsetzungen der Gemeinde unter Berücksichtigung des bekannt gegebenen Standes zur Fortschreibung/Teilfortschreibung des RREP Westmecklenburg.

 

 

Zurückgestellt in die nächste Gemeindevertretung, aufgrund vieler, neuer Informationen.

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Anlagen zur Vorlage