27.08.2020 - 12 Fischereisteg im Hafen der Weißen Wiek hier: Sa...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Herr H.-O. Schmiedeberg erklärt, dass Schadensersatzforderungen in jedem Fall zu prüfen sind. Die Verwaltung wird gebeten, zu recherchieren, ob bei der Ausreichung der Förderung tatsächlich Voraussetzung war, dass kein Tropenholz verwendet wurde. Gleichzeitig wird die Verwaltung gebeten sich um eine erneute Förderung zu bemühen.

 

Im Weiteren wird die Vorlage zur Kenntnis genommen.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 Im alten Fördermittelbescheid gibt es keine Aussagen zu den zu verwendenden zur Holzarten. Weitere Förderunterlagen liegen der Verwaltung nicht mehr vor.

 

Die Förderung des Stegs wäre generell über die Richtlinie zur Förderung der Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern (FischFöRL M-V) möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine Investivmaßnahme handelt. Unterhaltung und Instandsetzungen werden nicht gefördert.

 

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Anlagen zur Vorlage