05.03.2020 - 16 Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Herren H.-O. Schmiedeberg, Chr. Schmiedeberg, Mirko Klein, Danny Holtz und Dietmar Lehmann sind weiterhin befangen.

 

Herr Michael Steigmann teilt mit, dass grundsätzlich über eine Überarbeitung des B-Planes nachgedacht werden sollte, um weitere Änderungen des B-Planes zu vermeiden.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften als Satzung.

Das Plangebiet der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 befindet sich im östlichen Bereich der Ortslage Tarnewitz und wird wie folgt begrenzt:

- im Norden: durch das an der Tarnewitzer Straße gelegene Grundstück mit               der Hausnummer 5b (Flurstücke 16/26, 16/27),

- im Osten: durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Grundstücke                Tarnewitzer Straße mit den Hausnummern 4 und 5 (Flurstücke
 16/14 und 16/13),

- im Süden: durch das Grundstück Tarnewitzer Straße mit der Hausnummer               6a (Flurstück 16/34),

- im Westen:          durch die Tarnewitzer Straße (Erschließungsstraße).

 

2.  Die Begründung wird gebilligt.

 

3. Der Beschluss über die Satzung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Eine zusammenfassende Erklärung ist im Verfahren nach § 13 BauGB nicht erforderlich. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan in das Internet auf der Homepage des Amtes Klützer Winkel sowie in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) eingestellt ist.

 

4. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:  

11

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

5

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr H.-O. Schmiedeberg, Herr Chr. Schmiedeberg, Herr Mirko Klein, Herr Danny Holtz und Herr Dietmar Lehmann

 

Nach der Beratung und Abstimmung nehmen die Herren wieder in den Sitzungsreihen Platz.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Status auf "Erledigt" gesetzt 

 

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Anlagen zur Vorlage