26.02.2020 - 5 Beschluss zur Ersatzbeschaffung eines Tragkraft...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Krüger informiert die anwesenden Gemeindevertreter über den Sachverhalt. Anschließend verliest sie eine E-Mail des Amtswehrführers, der das Vorhaben der Gemeinde befürwortet.

Im Anschluss macht der Wehrführer, Herrn Ingwer-Radoch, weiterführende Erläuterungen. Er weist u.a. daraufhin, dass die Freiwillige Feuerwehr Damshagen durch die Anschaffung eines zweiten Fahrzeuges eigenständig werden kann.

Weiterhin wird hinterfragt, wo das zweite Fahrzeug zukünftig stehen soll. Herr Ingwer-Radoch teilt mit, dass man sich diesbezüglich bereits Gedanken gemacht hätte. Man könnte einen weiteren Garagentrakt anbauen, wodurch dann auch die Umkleidekabinen erweitert werden könnten. Anschließend kommt es zu einer Grundsatzdiskussion über den Standort der Feuerwehr, warum nicht das bereits bestehende Gebäude in Damshagen wieder genutzt würde. Herr Ingwer-Radoch erläutert, dass die Kameraden zu 80 % aus Rolofshagen und der Rest aus Richtung Grevesmühlen kommen. Eine Umverlegung nach Damshagen würde zur Folge haben, dass die Ausrückezeiten nicht mehr eingehalten werden können. Außerdem kommen nicht alle Kameraden zu einem Einsatz nach Damshagen, da teilweise eigene Fahrzeuge fehlen und das Mitnehmen im privaten Pkw nicht versichert ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Erweiterung/der Anbau des Gerätehauses nicht aus den Augen verloren werden sollte.

Frau Krüger schlägt vor, dass sie diese Angelegenheit bereits beim Gespräch im Innenministerium ansprechen wird.

 

Im Anschluss lässt Frau Krüger über die Beschlussvorlage abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt die Ersatzbeschaffung einen Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF-W) im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsfähigkeit Feuerwehr“.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:  

10

Zustimmung: 

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Verbindliche Erklärung der Gemeinde nebst Beschlussauszug termingerecht beim LK NWM am 28. Februar 2020 eingereicht.

 

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Anlagen zur Vorlage