18.09.2013 - 10 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 8 der Gemein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Verfasser: Mertins, Carola
- Gremium:
- Gemeindevertretung Damshagen
- Datum:
- Mi., 18.09.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Mahnel erläutert hierzu den Sachverhalt. Herr Müller-Menckes wird das Rederecht erteilt.
Er verweist auf die enge Zeitschiene für den Baubeginn betreffend der Erschließung des Gebietes.
Er bittet dringend darum, dass ein Notarvertrag als Entwurf ihm zugeschickt wird, dieses ist bereits im Amt zugesagt worden. Frau Krüger lässt über den Sachverhalt abstimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:
- Aufgrund des § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Anl. 1 G zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) sowie in Verbindung mit § 86 LBauO M-V beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Damshagen für das Ortszentrum Damshagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen als Satzung. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch landwirtschaftliche Brachflächen,
- im Süden durch die Waldstraße und die rückwärtigen Grundstücke
der vorhandenen Wohnbebauung Waldstraße Nr. 3, 4 und
5,
- im Südwesten durch die rückwärtigen Grundstücke der vorhandenen
Wohnbebauung Klützer Straße / Ecke Waldstraße,
- im Westen durch die Klützer Straße,
- im Nordwesten durch die bebauten Grundstücke (Nr. 33/34) am Weg
zur „Alten Schmiede“,
- im Osten durch landwirtschaftliche Brachflächen.
- Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Damshagen wird gebilligt.
- Das Amt Klützer Winkel gibt den Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 8 gemäß § 10 BauGB alsdann ortsüblich bekannt. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung sowie der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
