22.10.2020 - 13 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 39 für den H...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Sicherung des Hotelstandortes soll im Baulastenverzeichnis berücksichtigt werden. Die Prüfung durch die Verwaltung steht noch aus.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hebt den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 für den Hotelstandort "Haus Boltenhagen" auf.

 

  1. Das Plangebiet befindet sich südlich der Ostseeallee und umfasst das Grundstück des Hotelstandortes "Haus Boltenhagen", Ostseeallee 48. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

-          nordöstlich: durch die Ostseeallee,

-          südöstlich: durch die bebauten Grundstücke Ostseeallee 50a, 50b, 50c (Ferienanlage Goosbrink),

-          südwestlich: durch die bebauten Grundstücke Ostseeallee 48a, 48b, 48c (Apartmentanlage Godewind),

-          nordwestlich: durch die Zufahrt zu den bebauten Grundstücken Ostseeallee 48a, 48b, 48c.

Die Plangeltungsbereichsgrenzen sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

  1. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:  

10

Zustimmung: 

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Die Sicherung des Hotelstandortes ist mittels Eintragung einer persönlichen Dienstbarkeit (Bebauungs- und Nutzungsverbot für Ferienwohnungen) im Grundbuch erfolgt.

Der Beschlussauszug wird an das Planungsbüro übermittelt.

 

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Anlagen zur Vorlage