03.11.2021 - 11.1 Bebauungsplan Nr. 13 „Zierow Strand“ der Gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister übergibt das Wort an Herrn Müller vom Planungsbüro bab. Herr Müller erläutert ausführlich den Sachverhalt.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 13 „Zierow Strand“ vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung geprüft. Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern sowie den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange das Ergebnis mitzuteilen.

 

3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches ( BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 ( BGBI. I S. 3634 ), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke ( Baunutzungsverordnung BauNVO ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 ( BGBI. I S. 3786 ), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts ( Planzeichenverordnung – PlanzV ) vom 18. Dez. 1990 ( BGBI. I S. 58 ), der Landesbauordnung M-V ( LBauO M- V ) vom 15.10.2015 ( GVOBI. M- V S. 344 ) - einschließlich aller zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses rechtkräftigen Änderungen, beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 13 „Zierow Strand “, bestehend aus der Planzeichnung ( Teil A ) und dem Text ( Teil B ) sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

 

4. Die Begründung wird gebilligt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

1

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Beschluss wurde zur Verfahrensakte genommen, Bekanntmachung sowie Veröffentlichung des Planes ist erfolgt.