Beschlussvorlage - BV/10/23/042-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen nach §36 BauGB
Vorhaben: Neubau Stahlgittermast 54 m mit Outdoortechnik
(Antennenträger zur Aufnahme der Sende- und Empfangsanlage für das Vodafone Funknetz), AZ 32052-23-08
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Julia Tesche
- Verfasser/Antragsteller:
- Tesche, Julia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Zierow
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Entscheidung
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04.09.2024
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Sachverhalt
Beantragt wird die Errichtung eines Stahlgittermastes (H= 54m) mit Outdoortechnik als Antennenträger zur Aufnahme einer Sende- und Empfangsanlage für das Vodafone Funknetz auf dem Flurstück 224/5, Flur 1, Gemarkung Zierow.
Der Vorhabenstandort liegt in südöstlicher Ortsrandlage von Zierow, auf einer unbebauten Freifläche auf dem Gelände des landwirtschaftlichen Betriebes an der Lindenstraße.
Die Zufahrt erfolgt von der Lindenstraße über das Gelände des landwirtschaftlichen Betriebes. Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhabengrundstück nicht innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes im Sinne von § 30 BauGB und nimmt auch nicht an einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 34 BauGB teil. Demnach liegt das Grundstück im Außenbereich und ist nach § 35 BauGB zu bewerten. Das Vorhaben soll der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dienen. Insofern liegt eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1.3 BauGB vor.
Ergänzung vom 30.08.2024
Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben wurde bereits im vergangenen Jahr im Bauausschuss der Gemeinde Zierow beraten.
Die Gemeinde hatte ihr Einvernehmen versagt, weil sie grundsätzlich eine gemeinsame Nutzung von Grundstücken, Masten, Antennen usw. anstrebt, damit keine weiteren Mobilfunkantennen im Gemeindegebiet entstehen.
Insofern wurde bereits im Zusammenhang mit dem Bauantrag AZ 12221-21-08 mit der Deutschen Telekom vereinbart, dass auf der Liegenschaft Flurstück 86/2, Flur 1 in der Gemarkung Eggerstorf ein Mobilfunkstandort entsteht, der auch durch andere Mobilfunkanbieter (Vodafone und Telefonica etc.) genutzt werden soll. Entsprechende Mitteilungen an die jeweiligen Mobilfunkanbieter sind damals erfolgt, u. a. auch an die Vantage Towers GmbH. Gemäß der Standortanalyse zum Bauantrag AZ 12221-21-08 ist eine Netzabdeckung auch ohne einen weiteren Mobilfunkmast auf dem Flurstück 224/5, Flur 1, Gemarkung Zierow gesichert.
Insofern sollte im Zusammenhang mit dem nun beantragten Funkmast auf dem FlSt 224/5, Flur 1 in der Gemarkung Zierow zunächst eine Überprüfung erfolgen, ob bereits bestehende oder in Planung befindende Funkstationen mitgenutzt werden können oder aus welchem Grund eine Mitnutzung ausgeschlossen wird.
Den erneut eingereichten Unterlagen liegt nun die ergänzende Begründung zum geplanten Mobilfunkstandort in Zierow bei (siehe Anlage). Die Wahl des Standorts wird mit den topografischen Gegebenheiten vor Ort begründet, welche eine Versorgung in der geforderten Qualität von den benachbarten Standorten aus nicht ermöglicht.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss der Gemeinde Zierow empfiehlt dem Bürgermeister das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für das Vorhaben: Errichtung Stahlgittermast (H=54m) mit Outdoortechnik als Antennenmast zur Aufnahme der Sende- und Empfangsanlage für das Vodafone-Funknetz, AZ 32052-23-08 auf dem Flurstück 224/5, Flur 1, Gemarkung Zierow herzustellen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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17,8 MB
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