Beschlussvorlage - BV/12/22/310

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde ist nach § 50 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern für den Winterdienst und Straßenreinigung zuständig […]. Art und Umfang der Reinigung richten sich nach den örtlichen Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Diese Pflicht kann auch auf Grundstückseigentümer durch Satzung übertragen werden – siehe Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen. 

 

Das Amt Klützer Winkel übernimmt seit Einamtung der Gemeinde die Organisation des Winterdienstes der Gemeinde. Dies bedeutet, der Bauhof Boltenhagen teilt vor der Wintersaison die Einsatzbereitschaften mit und die Amtsverwaltung bestätigt diese. Die Ausführung des Winterdienstes obliegt sodann dem Bauhof.

Aufgrund der aktuellen Beratungen in der Gemeinde zu dem Thema ist es angebracht diese Vorgehensweise zu überdenken und die Aufgabe wieder an die Gemeinde zu übergeben.

 

Die Verwaltung schlägt vor, einen Grundsatzbeschluss zu fassen:

 

  1. Die Aufgaben „Straßenreinigung/Winterdienst“ werden wieder eigenständig durch die Gemeinde wahrgenommen.
  2. Die Kurverwaltung Boltenhagen übernimmt die Aufgabe für die Gemeinde und ergänzt unter § 2 der Eigenbetriebssatzung einen weiteren Bereich „Straßenreinigung/Winterdienst“.
  3. Es erfolgt eine jährliche Abrechnung durch die Kurverwaltung an die Gemeinde über das Amt Klützer Winkel. 

 

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Beschlussvorschlag

 


 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt folgenden Grundsatzbeschluss:

 

  1. Die Aufgaben „Straßenreinigung/Winterdienst“ werden wieder eigenständig durch die Gemeinde wahrgenommen.
  2. Die Kurverwaltung Boltenhagen übernimmt die Aufgabe für die Gemeinde und ergänzt unter § 2 der Eigenbetriebssatzung einen weiteren Bereich „Straßenreinigung/Winterdienst“.
  3. Es erfolgt eine jährliche Abrechnung durch die Kurverwaltung an die Gemeinde über das Amt Klützer Winkel. 

 

Die Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen und das Amt Klützer Winkel werden beauftragt, den vorgenannten Grundsatzbeschluss umzusetzen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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