Beschlussvorlage - BV/02/22/180

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Elektrizitätsversorgung:

Um die Elektrizitätsversorgung innerhalb der Stadt Klütz zu verbessern, schlägt die EDIS die Installation eines Kompakt-Trafohauses im Bereich des öffentlichen Parkplatzes am Wasserwerk vor.

So könnten beispielsweise Ladestationen im Bereich des städtischen Parkplatzes und des Parkplatzes des Amtes Klützer Winkel ermöglicht werden. Hinzu kommt eine Verbesserung der Ortsnetzversorgung im Bereich der Schloßstraße und des Marktes.

Momentan können Ladestationen nur über eine Zuleitung von bestehenden Trafohäusern aus realisiert werden. Allerdings stehen z.B. beim Trafohaus am Schulweg nur noch begrenzte Kapazitäten zur Verfügung. Die Kosten für eine Zuleitung vom Trafohaus am Schulweg für eine Ladestation zu den genannten Parkplätzen liegen bei ca. 35.000,00 € und wären vom Errichter der Ladestation zu tragen.

Die Kosten für die Kompakt-Trafostation übernimmt die EDIS. Damit reduzieren sich die Kosten für die Zuleitungen zu Ladestationen auf dem städtischen Parkplatz bzw. dem Amtsparkplatz aufgrund der räumlichen Nähe sehr stark.

Durch die Kompakt-Trafostation werden außerdem auch für private und gewerbliche Anlieger in der näheren Umgebung Kapazitäten geschaffen, die über die bestehenden Trafostationen nicht mehr gegeben sind bzw. sinken auch hier die Kosten für Zuleitungen.

 

Kapazität:

Nach Rücksprache mit der EDIS soll voraussichtlich ein 630 kVA Trafo installiert werden. Dies ist das von der EDIS genutzte Standardaggregat.

 

Standort:

Der Baukörper der Kompakt-Trafostation hat eine Grundfläche von 3,10 m x 2,45 m. Hinzu kommt ein 1,0 m breiter Streifen um die Station herum, gepflastert oder plattiert, so dass insgesamt eine Fläche von 5,10 x 4,45 m benötigt wird. Der Steifen dient der sicheren Bedienung und der Unterbringung der Erdungsanlage, die im Abstand von ca. 1,0 m um die Station und in 0,5 m unter Erdoberkante installiert wird.

Die Höhe des Baukörpers beträgt ca. 1,65 m über Erdoberkante.

 

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Flächen im Bereich des Fußweges am Graben bzw. des neuen Amtsparkplatzes lehnt die EDIS aufgrund der Nähe zum Graben bzw. dem Baumbestand ab. Auch können die Flächen auf dem Parkplatz am Amt aufgrund von laufenden Zweckbindungsfristen aus dem Förderbescheid für die Parkplatzherstellung nicht für das Trafohaus zur Verfügung gestellt werden

Seitens der EDIS wird die Fläche auf dem städtischen Parkplatz neben dem WC-Häuschen als Vorzugsstandort vorgeschlagen (Luftbild und Bilder siehe Anlagen), wegen der kurzen Entfernung zur Schloßstraße und zum Gelände des Zweckverbands. Die Kompakt-Trafostation benötigt mindestens die Fläche des Behindertenstellplatzes sowie ggf. eines weiteren Stellplatzen. Der Behindertenstellplatz müsste entsprechend verschoben werden. Auch ist der Kronentraufbereich des dort stehenden Baumes zu beachten. Eine konkrete Planung erfolgt durch die EDIS, wenn die Stadt Klütz dem Standort grundsätzlich zustimmt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, der Herstellung einer Kompakt-Trafostation auf der Fläche des öffentlichen Parkplatzes am Wasserwerk neben den öffentlichen WC-Anlage.

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Finanz. Auswirkung

Keine.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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