Beschlussvorlage - BV/12/22/268

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat in den letzten Monaten die Albin-Köbis-Siedlung ausgebaut. In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung geprüft, ob nach der Baumaßnahme eine andere verkehrsrechtliche Regelung möglich ist. Insbesondere ist der Wunsch geäußert worden, eine Fußgängerzone einzurichten, um sowohl die Fußgänger besser schützen zu können als auch das Parkproblem auf dem Seitenstreifen lösen zu können. Hierzu hat die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg in der E-Mail vom 21. Februar 2020 Stellung genommen.

 

Somit wird weiterhin in der Albin-Köbis-Siedlung ein verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert sein. Dies bedeutet, dass das Parken nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt ist.

 

In der Baumaßnahme ist der Vorschlag der Verwaltung nicht berücksichtigt worden, ein Hochbord auf der Klinik-Seite einzubauen, um das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Seitenstreifen zu verhindern.

 

Um die Regelungen des Verkehrszeichens „verkehrsberuhigter Bereich“ – Parken nur auf gekennzeichneten Flächen - in der Praxis umzusetzen, bestehen nach Abschluss der Baumaßnahme zwei weitere Möglichkeiten:

 

1. Bepflanzung des Seitenstreifens mit Grünpflanzen

2. Einsetzen von Holzpoller (mit ca. 1,60 Meter Abstand)

 

Die Kosten für die Umsetzung der Maßnahme ist nicht im Haushalt der Gemeinde eingeplant, so dass hier die Kostendeckung noch geprüft werden muss.

 

Neuer Sachstand vom 04. August 2022:

In Abstimmung mit dem Bürgermeister, Kurverwaltung (Bauhof) und dem Ordnungsamt des Amtes Klützer Winkel sind gekennzeichnete Flächen in der Albin-Köbis-Siedlung festgelegt und hergestellt worden. Die Kosten für das Herstellen der Parkflächen sowie der Bepflanzung nebst dem Einsetzen der Holzpoller sind mit der Baumaßnahme zum Ausbau der Albin-Köbis-Siedlung abzurechnen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, als Maßnahme

 

1. die Bepflanzung des Seitenstreifens mit Grünpflanzen

2. das Einsetzen von Holzpoller (mit ca. 1,60 Meter Abstand)

3. das Errichten von gekennzeichneten Flächen für das Parken

 

umzusetzen.

 

Die Kosten für das Herstellen der Parkflächen sowie der Bepflanzung nebst dem Einsetzen der Holzpoller sind über die Baumaßnahme zum Ausbau der Albin-Köbis-Siedlung abzurechnen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Die Kosten sind über die Baumaßnahme zum Ausbau der Albin-Köbis-Siedlung abzurechnen

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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