Beschlussvorlage - BV/04/22/167

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

In der Gemeinde Kalkhorst sind sowohl ein Allgemeinmediziner als auch ein Zahnarzt ansässig. Der bisherige Standort der Ärzte an der Straße der Jugend soll zu Gunsten des neuen Standortes im Plangebiet aufgegeben werden. Mit dem neuen Standort wird beabsichtigt, die Situation des ruhenden Verkehrs zu verbessern sowie ein Ärztehaus mit einer zeitgemäßen Einrichtung zu errichten. Weiterhin besteht die Möglichkeit weitere medizinische oder gesundheitliche Angebote an dem neuen Standort unterzubringen.

Planungsrechtlich erfolgt die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Ärztehaus“ nach § 11 BauNVO.

 

Die auf dem Flurstück 135/1 bestehende Heckenstruktur wird im Rahmen des Planverfahrens auf ihren naturschutzrechtlichen Schutzstatus hin überprüft und entsprechend berücksichtigt werden.

 

Der Bebauungsplan Nr. 31 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das beschleunigte Verfahren kann bei Maßnahmen der Innenentwicklung angewendet werden. Hierzu zählen auch sogenannte Abrundungsflächen, die räumlich in den Außenbereich hineinragen. Bei dem Bebauungsplan Nr. 31 handelt es sich um eine Abrundungsfläche, so dass das beschleunigte Verfahren angewendet werden kann.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 31 wird im wirksamen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche sowie als gewerbliche Baufläche dargestellt. Um dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen, wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.

 

Die Vorkaufssatzung dient der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 31. Die Gemeinde sichert folgende Planungsabsichten:

 

-  Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes „Ärztehaus“ gemäß § 11 BauNVO

-  Verbesserung der gemeindlichen Infrastruktur in Bezug auf die medizinische

   und gesundheitliche Daseinsvorsorge

 

Zur Sicherung der Planung wird zudem die Aufstellung einer Satzung über eine Veränderungssperre für den deckungsgleichen Geltungsbereich beschlossen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:

 

1.  die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 mit der Gebietsbezeichnung

     „Ärztehaus“. Das Planungsziel besteht darin, Planungsrecht für ein Ärztehaus

     zu schaffen.

     Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Größe von

     ca. 1,5 ha liegt am westlichen Ortsrand von Kalkhorst. Der Geltungsbereich

     ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage).

 

2.  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt für den

     Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 31 „Ärztehaus“ eine Satzung über

     die Ausübung des Vorkaufrechts gemäß § 25 BauGB. Die Satzung in der

     Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

     Das Planungsziel besteht darin, eine geordnete städtebauliche Entwicklung für

     das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 31 zu sichern.

 

3.  Die Gemeinde beschließt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.

     31 die Satzung über eine Veränderungssperre gemäß § 16 BauGB zur

     Sicherung der Planung.

 

4.  Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse ortsüblich bekannt zu

     machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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