Beschlussvorlage - BV/04/22/167
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 31 „Ärztehaus“ der Gemeinde Kalkhorst
Aufstellungsbeschluss
hier: Beschluss über die Aufstellung einer Veränderungssperre
Beschluss über die Aufstellung einer Vorkaufssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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12.05.2022
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Sachverhalt
In der Gemeinde Kalkhorst sind sowohl ein Allgemeinmediziner als auch ein Zahnarzt ansässig. Der bisherige Standort der Ärzte an der Straße der Jugend soll zu Gunsten des neuen Standortes im Plangebiet aufgegeben werden. Mit dem neuen Standort wird beabsichtigt, die Situation des ruhenden Verkehrs zu verbessern sowie ein Ärztehaus mit einer zeitgemäßen Einrichtung zu errichten. Weiterhin besteht die Möglichkeit weitere medizinische oder gesundheitliche Angebote an dem neuen Standort unterzubringen.
Planungsrechtlich erfolgt die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Ärztehaus“ nach § 11 BauNVO.
Die auf dem Flurstück 135/1 bestehende Heckenstruktur wird im Rahmen des Planverfahrens auf ihren naturschutzrechtlichen Schutzstatus hin überprüft und entsprechend berücksichtigt werden.
Der Bebauungsplan Nr. 31 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das beschleunigte Verfahren kann bei Maßnahmen der Innenentwicklung angewendet werden. Hierzu zählen auch sogenannte Abrundungsflächen, die räumlich in den Außenbereich hineinragen. Bei dem Bebauungsplan Nr. 31 handelt es sich um eine Abrundungsfläche, so dass das beschleunigte Verfahren angewendet werden kann.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 31 wird im wirksamen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche sowie als gewerbliche Baufläche dargestellt. Um dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen, wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.
Die Vorkaufssatzung dient der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 31. Die Gemeinde sichert folgende Planungsabsichten:
- Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes „Ärztehaus“ gemäß § 11 BauNVO
- Verbesserung der gemeindlichen Infrastruktur in Bezug auf die medizinische
und gesundheitliche Daseinsvorsorge
Zur Sicherung der Planung wird zudem die Aufstellung einer Satzung über eine Veränderungssperre für den deckungsgleichen Geltungsbereich beschlossen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:
1. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 mit der Gebietsbezeichnung
„Ärztehaus“. Das Planungsziel besteht darin, Planungsrecht für ein Ärztehaus
zu schaffen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Größe von
ca. 1,5 ha liegt am westlichen Ortsrand von Kalkhorst. Der Geltungsbereich
ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage).
2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt für den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 31 „Ärztehaus“ eine Satzung über
die Ausübung des Vorkaufrechts gemäß § 25 BauGB. Die Satzung in der
Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Das Planungsziel besteht darin, eine geordnete städtebauliche Entwicklung für
das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 31 zu sichern.
3. Die Gemeinde beschließt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
31 die Satzung über eine Veränderungssperre gemäß § 16 BauGB zur
Sicherung der Planung.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse ortsüblich bekannt zu
machen.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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400 kB
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