Beschlussvorlage - BV/04/22/166
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplanes Nr. 29 „Gewerbegebiet Kalkhorst“
hier: Beschluss über die Aufstellung einer Veränderungssperre
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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12.05.2022
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst hat am 11.11.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Gewerbegebiet Kalkhorst“ beschlossen. Zur Sicherung der Planung soll zudem die Aufstellung einer Satzung über eine Veränderungssperre für den deckungsgleichen Geltungsbereich beschlossen werden. Ziel der Veränderungssperre ist es, bauliche Nutzungen, die der geordneten städtebaulichen Entwicklung und dem zukünftigen Gewerbegebiet entgegenstehen, zu verhindern.
In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen Vorhaben im Sinne des § 29 des BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden sowie erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:
1. für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 die Satzung über eine Veränderungssperre gemäß § 16 BauGB zur Sicherung der Planung.
Das Planungsziel besteht darin, eine geordnete städtebauliche Entwicklung für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 29 zu sichern.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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x |
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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205,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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518,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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438,4 kB
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