Beschlussvorlage - BV/10/22/087
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplanes Nr. 16 „ Wohnmobilstellplatz Zierow “
hier: Beschluss über den Entwurf und die Auslegung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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11.05.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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15.06.2022
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow hat in ihrer Sitzung am 20.11.2019 die Aufstellung des B- Planes Nr. 16 „Wohnmobilstellplatz Zierow“ beschlossen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1 ha in einem ca. 30 m breiten Streifen südlich entlang des „ Ostseecamping Ferienpark Zierow “. Planungsziel ist, im unmittelbaren Bereich am Campingplatz Standplätze für ca. 40 Wohnmobile auszuweisen. Weiterhin soll im Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Bau eines Funktionsgebäudes in massiver Bauweise möglich sein. Das Funktionsgebäude beherbergt eine Physiotherapie, einen Fitness- und Wellnessbereich, ein Schwimmbad, eine Spiel- und Freizeithalle mit Gastronomie sowie sanitäre Anlagen, Lager- und Büroräume.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Die berührten Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Die Auswertung der Stellungnahmen wird als Anlage zum Beschluss genommen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt:
1. Die Entwürfe des B- Planes Nr. 16 „ Wohnmobilstellplatz Zierow “ und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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x |
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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852,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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648,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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