Beschlussvorlage - BV/10/22/083

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Aufstellungbeschluss und Beschluss über den Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zierow- Umwandlung von Grünfläche in Sondergebiet „ Feuerwehr “, im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 17 „ Neue Feuerwache Zierow “

 

Vorbemerkung :

Auf Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow wird der Bebauungsplan Nr. 17

„ Neue Feuerwache Zierow „ aufgestellt. Planungsziel ist die Schaffung der Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes einschließlich aller erforderlichen Funktionsbereiche und Nebenanlagen auf dem Gelände des Sportplatzes in östlicher Ortsrandlage von Zierow. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich des Plangebietes als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „ Sportplatz “ dargestellt. Um die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmungen zu bringen, wird im Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung der Bereich des B-Plangebietes, der als Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung

„ Feuerwehr “ ausgewiesen ist, als Darstellung in den FNP übernommen. Die im Bebauungsplan inbegriffene Neuordnung der Spiel- Sportfläche entwickelt sich aus dem Flächennutzungsplan. Das Plangebiet der

6. Änderung des Flächennutzungsplanes bleibt somit auf die Baufläche für die Feuerwehr beschränkt.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt:

 

1. Den Flächennutzungsplan wie folgt zu ändern ( 6. Änderung ) :

 

-          der Bereich des B-Plangebietes Nr. 17, der als Baufläche zur Errichtung eines Feuerwehrgebäudes einschließlich aller erforderlicher Funktionsbereiche und Nebenanlagen ausgewiesen ist, wird gem. § 11 BauNVO als Sonstiges Sondergebiet „ Feuerwehr “ in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes übernommen.

 

2. Die Planfertigung ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.

 

3. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur Stellungnahme aufzufordern.

 

4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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