Beschlussvorlage - BV/04/22/160

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Ziel der Planung besteht in der Sicherung der Wohnfunktion in der Ortslage Warnkenhagen. Die Umwidmung von Dauerwohnen in ferienmäßiges Wohnen soll ausgeschlossen werden. Aufgrund der Lagegunst in Nähe der Ostseeküste stellt die Ortslage Warnkenhagen einen sehr attraktiven Standort für touristische Wohnnutzungen dar. Seit geraumer Zeit kommt es zu Umwidmungen von Dauerwohnungen in Ferienwohnungen (ferienmäßiges Wohnen). Mit diesen Umnutzungen geht eine Verfremdung des Ortscharakters einher. Der Charakter als gewachsene Ortschaft mit attraktivem Wohnraum in der Nähe zur Ostseeküste soll als Dauerwohnraum für Familien erhalten bleiben.

 

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt für die am 19.05.2020 beschlossene und seit dem 30.05.2020 wirksame Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 26 „Ortslage Warnkenhagen“ gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB eine Verlängerung der Geltungsdauer um ein Jahr.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse ortsüblich bekannt zu machen.

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Finanz. Auswirkung

Keine.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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