Beschlussvorlage - BV/10/22/078

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Das Amt als Träger der Verwaltung für die amtsangehörigen Gemeinden handelt in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten auf der Grundlage der Tarifvereinbarungen der kommunalen Arbeitgeber und ist daher Mitglied im kommunalen Arbeitgeberverband Mecklenburg-Vorpommern.

 

Mit dieser Tarifgebundenheit sind Rechte und Pflichten verbunden, die sowohl den Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer berühren. Neben der Klarheit und Sicherheit hinsichtlich der Vergütung und Zusatzversorgung sind insbesondere die arbeitsrechtlichen Angelegenheiten in versierten Händen. So übernimmt der Kommunale Arbeitgeber Verband die Prozessvertretung in Auseinandersetzungen, die vor Gerichten ausgetragen werden. Es handelt sich dabei sowohl um Arbeits- als auch um Sozial- und Verwaltungsrechtssachen.

 

Zudem sind ständig praxisnahe und aktuelle Informationen zum Arbeitsrecht abrufbar und im Einzelfall telefonisch oder persönlich in einem Beratungsgespräch einzuholen.

 

Auch die Gemeinde Zierow beschäftigt in eigener Hoheit Personal und nutzt hierfür, einschließlich der textlichen Bestandteile, die Vordrucke des kommunalen Arbeitgeberverbandes Mecklenburg-Vorpommern. Damit wird den Vertragspartnern, also Beschäftigten, suggeriert, die Gemeinde sei tarifgebunden und damit Mitglied des Arbeitgeberverbandes.

 

Zur Herstellung einer Rechtssicherheit und vor allem zum Schutz und einer sachgerechten Interessenvertretung bei arbeitsrechtlichen Fragen wird empfohlen, die Mitgliedschaft im kommunalen Arbeitgeberverband Mecklenburg-Vorpommern einzugehen. Die Kosten hierfür belaufen sich für die Gemeinde im Jahr auf 600 € Grundbeitrag zzgl. 5,50 € Umlage je Beschäftigten.

Im Ergebnis bedeutet diese Mitgliedschaft, dass die bisherigen Arbeitsverträge auf Tarifkonformität zu prüfen und gegebenenfalls umzustellen sind. Die Stellenbeschreibungen und -bewertungen der Mitarbeitenden müssen geprüft bzw. erstellt werden, damit eine tarifgerechte Vergütung erfolgen kann. Dieser Prozess wird einige Zeit in Anspruch nehmen, ist jedoch für die beiderseitige Rechtssicherheit und für die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden im Bereich des Amtes und der Gemeinden aus Sicht der Verwaltung zwingend geboten.

 

Als Beispiel für die unterschiedliche Handhabung kann folgende Aufzählung dienen:

- Unterschiedliche Urlaubstage

- Gewährung der Wochenend-beziehungsweise Nachtzuschläge

- Vereinbarung eines Stundenlohnes anstatt einer Entgeltgruppe.

 

Der Beschluss wurde auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 20.04.2022 vertagt und um Ergänzung gebeten. In Vorbereitung für den Finanzausschuss und die folgende Gemeindevertretersitzung wurden der Beschlussvorlage ergänzende Informationen als Anlage hinzugefügt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, kurzfristig Mitglied im kommunalen Arbeitgeberverband Mecklenburg-Vorpommern zu werden.

Die Umsetzung und damit verbundene Umstellung der Arbeitsverträge mit den Mitarbeitenden der Gemeinde soll spätestens zum 1. Januar 2023 erfolgen.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Buchung über das PSK 11402.56420000 über DK 11

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

 

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Anlagen

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