Beschlussvorlage - BV/04/22/146

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeinde Kalkhorst hat aus Mittel zur Entwicklung des ländlichen Raums, der Europäischen Union eine Machbarkeitsstudie zu alternativen Wärmeversorgungslösungen auf Basis lokaler erneuerbarer Energien erstellen lassen.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass in einigen Bereichen der Ortsteile Groß Schwansee, Kalkhorst, Wankenhagen und Elmenhorst die Möglichkeit besteht, eine netzgebundene Wärmeversorgung auf Basis lokaler holzartiger Biomasse, ggf. in Kombination mit Solarthermieanlagen zu errichten. Das Konzept zeigt, dass es aktuell sehr gute Voraussetzung für die Errichtung einer sehr preisstabilen und sicheren Wärmeversorgung für die Anlieger und kommunalen Liegenschaften gibt.

Auf zwei öffentlichen Ergebnisvorstellung mit insgesamt über 130 Teilnehmern zeigte sich ein sehr großes Interesse vieler Einwohner, sich einer solchen Versorgungslösung anzuschließen.

 

Förderung

Nach aktuellem Stand werden die Investitionen in solche Anlagen durch das im Entwurf vorliegende Bundesförderprogramm für effiziente Wärmenetze (BEW), sowie durch die, voraussichtlich ab 1.7.2022 zur Verfügung stehende Förderungen des Klimaschutzes MecklenburgVorpommerns zur Umsetzung von Klimaschutzprojekten (KSKRLMV, KSWRLMV) hochgradig gefördert.

Parallel kann die Projektentwicklung (Quartiertskonzept und Sanierungsmanagement) über die KfW-Bank gefördert werden. Hier können bereits jetzt Anträge gestellt werden.

 

Quartiertskonzept und Sanierungsmanagement - KfW-Förderung

 

Um neben der weiteren zu erarbeitenden Entwurfs- und Genehmigungsplanung die Entwicklung des Projektes voranzutreiben, sollen weitere Schritte eingeleitet. Dazu gehört insbesondere die Einbeziehung und Beratung interessierter Eigentümer. Über die KFW Bank (Programm 432 – Siehe Anhang 1) werden diese Leistungen gefördert. Hier sollen entsprechende Förderanträge erarbeitet und gestellt werden. Die Förderhöhe beträgt 75% und wird als Zuschuss gewährt.

Die KFW Bank unterteilt die Förderung in die folgenden Schwerpunkte:

 

A - Integriertes Quartierskonzept (Voraussetzung für Teil B - Sanierungsmanagement)

 

Ziel ist die Anpassung des vorliegenden Konzeptes auf die Förderbedingungen der KfW mit den Inhaltlichen Schwerpunkten - Siehe Anhang 2

 

 

Gesamtkosten: 14.130,00 € für 4 separate Quartierskonzepte (ein Konzept je Ortsteil)

Förderanteil (Zuschuss):  10.597,50 €

Eigenanteil:    3.532,50 €

 

B – Sanierungsmanagement

 

Ziel ist die Entwicklung einer netzgebundenen Wärmeversorgungslösung auf Basis preisstabiler, regional verfügbarer Rohstoffe in 4 Ortsteilen. In diesem Rahmen erfolgt auch die Einbeziehung und Beratung interessierter Bürger - Siehe Anhang 3

 

Gesamtkosten: 167.200€ verteilt auf 4 Quartierskonzepte in den Ortsteilen über 2 Jahre, d.h. ca. 66.880,00 €in 2022 (=40 %) und 100.320,00 € in 2023/24 (=60%)

Förderanteil (Zuschuss):  125.415,00€

Eigenanteil:    41.805,00€ (2022: 16.722,00 €; 2023/24: 25.093,00 €)

 

Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LP 3-4) - Bundesförderprogramm für effiziente Wärmenetze und Landesmittel zur Umsetzung von Klimaschutzprojekten

 

Die Leistungsphasen 3 und 4 sind voraussichtlich über Bundesmittel (Förderquote: 40%) und zusätzlich über Landesmittel (Förderquote 25%) förderfähig. Die Förderrichtlinien erscheinen im Sommer 2022. Für dann gestellte Anträge beträgt die Bearbeitungszeit 3 Monate.

Dies würde die Umsetzung zeitlich weit nach hinten schieben. Die Fertigstellung einer regenerativen Wärmeversorgungsanlage wäre damit bis zur übernächsten Heizperiode ggf. nicht machbar.

Das Ingenieurbüro empfiehlt der Gemeinde zu überlegen, zumindest die Leistungsphase 3 für die vorgeschlagenen Ortsteile bzw. einen Teil der vorgeschlagenen Ortsteile zeitnah zu beauftragen. Allerdings steht erst mit Vorliegen der Förderrichtlinien fest, ob bereits vor dem Zuwendungsbescheid erbrachte Planungsleistungen förderfähig sind. In der Regel ist das nicht der Fall.

 

Die Kostenschätzungen für die Leistungsphasen 3 und 4 je Ortsteil liegen den Anlagen bei.

Die geschätzten Investitionskosten (Netto) für die die Projekte je Ortsteil leigen bei insgesamt:

Kalkhorst:  3.368.300,00 €

Groß Schwansee: 1.748.500,00 €

Elmenhorst:  2.154.000,00 €

Warnkenhagen: 1.128.300,00 €

 

Unabhängig davon, ob die Planungsleistungen zeitnah oder erst mit Vorliegen des Fördermittelbescheids ausgeschrieben werden, empfiehlt die Verwaltung die Ausschreibung der Leistungsphasen 3-9 mit stufenweiser Beauftragung.

Bei der Vergabe der Planungsleistungen ist für die Wahl der Vergabeart die voraussichtliche Honorarhöhe für die gesamte Planung eines Projekts (LP 3-9) zu betrachten. Ab einem Wert von 215.000,00 € muss europaweit ausgeschrieben werden.

 

Haushalt

Für das Projekt stehen im HH 2022 100.000,00 € zur Verfügung. Je nach Entscheidung der Gemeindevertretung wäre ein Nachtrag zu beschließen.

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt…

1.  die Erarbeitung und Einreichung entsprechender Förderanträge für das KFW Förderprogramm (432 Teil A und Teil B) für alle 4 Ortsteile entsprechend der Kostenschätzung gem. Anhang 2 und 3.

 

2. die Vergabe und Beauftragung der Leistungen zur Erstellung eines Quartierkonzepts sowie eines Sanierungsmanagements zur Entwicklung einer netzgebundenen Wärmeversorgungslösung.

 

3. die Ausschreibung der Planungsleistungen für eine regenerative Wärmeversorgung im Ortsteil Groß Schwansee. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das wirtschaftlichste Angebot stufenweise zu beauftragen.

 

4. die Ausschreibung der Planungsleistungen für eine regenerative Wärmeversorgung im Ortsteil Elmenhorst. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das wirtschaftlichste Angebot stufenweise zu beauftragen.

 

5. die Ausschreibung der Planungsleistungen für eine regenerative Wärmeversorgung im Ortsteil Warnkenhagen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das wirtschaftlichste Angebot stufenweise zu beauftragen.

 

6. die Ausschreibung der Planungsleistungen für eine regenerative Wärmeversorgung im Ortsteil Kalkhorst. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das wirtschaftlichste Angebot stufenweise zu beauftragen.

 

7. die Beantragung von Fördermitteln für die Planung und den Bau einer netzgebundenen Wärmeversorgungslösung, nach Veröffentlichung entsprechenden Förderrichtlinien des Bundes und des Landes.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Quartierskonzept:

 

Gesamtkosten: 14.130,00 € für 4 separate Quartierskonzepte (ein Konzept je Ortsteil)

Förderanteil (Zuschuss):  10.597,50 €

Eigenanteil:   3.532,50 €

 

Sanierungsmanagement:

 

Gesamtkosten: 167.200€ verteilt auf 4 Quartierskonzepte in den Ortsteilen über 2 Jahre, d.h. ca. 66.880,00 €in

2022 (=40 %) und 100.320,00 € in 2023/24 (=60%)

Förderanteil (Zuschuss):  125.415,00€

Eigenanteil:   41.805,00€ (2022: 16.722,00 €; 2023/24: 25.093,00 €)

 

 

Leistungsphase 3

 

Kalkhorst:                78.500,00 € netto 93.415,00 € brutto

Groß Schwansee:   73.470,00 € netto 87.429,30 € brutto

Elmenhorst:             77.300,00 € netto 91.987,00 € brutto

Warnkenhagen:       70.000,00 € netto 83.300,00 € brutto

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 04-51101-52920000-2020/9  (100.000,00 €)

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...