Beschlussvorlage - BV/12/22/234

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hatte 2015 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr. 36 für 2 Teilbereiche fortzuführen.

 

Unter Berücksichtigung des derzeitigen Standes der Planung wird dieser Beschluss erneut überprüft. Auf der Grundlage des ursprünglichen Beschlusses wurde das Verfahren mit den Entwurfsunterlagen vom 03.03.2016 und auf der Grundlage weiterer Beschlüsse fortgeführt.

 

Nunmehr entscheidet die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unter Berücksichtigung des gesamtheitlichen Konzeptes und städtebaulicher Wertung des Sachverhalts erneut über die Abgrenzung des Geltungsbereiches.

 

Variante 1

Das Verfahren wird gesamtheitlich durchgeführt. Bei der gesamtheitlichen Durchführung werden die Zuordnungen der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Teilflächen nördlich und südlich der Zufahrtsstraße jeweils getrennt zugeordnet.

o d e r

Variante 2

Das Verfahren wird weithin gemäß Beschluss zur Teilung vom 30.07.2015 fortgeführt. Das heißt die Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 36.1 und den Bebauungsplan Nr. 36.2 werden separat durchgeführt.

 

Grundlagen für die Bewertung sind

-          die mittlerweile geregelte Klärung der Regenentwässerung,

-          die Entscheidung, die Feuerwehr an diesem Standort am südlichen Ortseingang zu errichten und

-          eine zusätzliche rechtliche Bewertung des Sachverhalts.

 

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat sich unter Berücksichtigung der ergänzten Zielsetzungen zur Errichtung der Feuerwehr, und der Beachtung der Regelung der Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers (Variante liegt vor), der Inaussichtstellung der Verkehrsanbindung über einen Kreisverkehr im Sinne einer gesamtheitlichen Bewertung der Auswirkungen nochmals mit dem Beschluss vom 30.07.2015 beschäftigt.

 

Die Gemeindevertretung beschließt

-          Variante 1

Der Beschluss vom 30.07.2015 ist aufzuheben und das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 36 gesamtheitlich fortzuführen.

o d e r

-          Variante 2

Der Beschluss vom 30.07.2015 wird bestätigt und das Verfahren wird für den Bebauungsplan Nr. 36.1 und für den Bebauungsplan Nr. 36.2 gesondert und separat durchgeführt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

Kosten für das Planverfahren sind Bestandteil des Haushaltsplanes

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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