Beschlussvorlage - BV/02/22/146

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Frau Christine Kohler ist mit Schreiben vom 22.02.2022 mit sofortiger Wirkung als Stadtvertreterin zurückgetreten. 

 

Nunmehr ist ein/e neue/r Stadtvertreter/in durch die Stadtvertretung in den Sozial- und Kulturausschuss zu wählen. 

 

Die Nachwahl richtet sich nach den Vorschriften des § 32 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz wählt 

 

Herrn / Frau ........................................

 

als Stadtvertreter/in in den Sozial- und Kulturausschuss der Stadt Klütz.

 

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Finanz. Auswirkung

 

X 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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