Beschlussvorlage - BV/05/22/110-6

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Hohenkirchen hat den Ausbau der Teilstrecke Abzw. Neu Jassewitz - Weitendorf (Amtsgrenze) storf sowie die Beantragung von Fördermitteln für diese Maßnahme beschlossen.

Für die Maßnahme müssen die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1-9 inkl. Baugrunduntersuchung, Vermessung, Landschaftspflegrischer Begleitplan und UVP-Vorprüfung ausgeschrieben werden. Die Leistungephasen sollten in Abhängigkeit der Bewilligung der Fördermittel stufenweise beauftragt.

Die geschätzten Kosten liegen bei insgesamt 316T€ brutto, der Anteil der Nebenkosten wird auf 75T€ geschätzt.

Die Maßnahme ist nicht beplant und wird im Nachtrag zum Haushaltsjahr 2022 mit aufgenommen.

Die voraussichtliche Förderquote beträgt bis zu 90%, damit ergibt sich ein Eigenanteil von 31,6T€.

Für die Beantragung der Fördermittel sind Planungsunterlagen bis LPH 4 einzureichen.

Es ist anzustreben die Weiterführung des Radweges bis Weitendorf mit der Gemeinde Gägelow auf deren Gebiet mit zu planen und umzusetzen, dazu wird eine entsprechende vertragliche Regelung mit der Gemeinde Gägelow angestoßen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt :

  1. Die Gemeinde Hohenkirchen schließt eine öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Weiterführung des Radweges bis Weitendorf mit der Gemeinde Gägelow ab.
  2. die Ausschreibung der Planungsleistungen LPH 1-9 inkl. Baugrunduntersuchung, Vermessung, Landschaftspflegrischer Begleitplan und UVP-Vorprüfung für den Ausbau des Radweges Abzw. Neu Jassewitz - Weitendorf (Amtsgrenze).
  3. die Ermächtigung des Bürgermeisters mit der stufenweisen Beauftragung des wirtschaftlichsten Angebots.
  4. die Einstellung von Mitteln für Planungsleistungen für den Ausbau des Radweges Abzw. Neu Jassewitz - Weitendorf (Amtsgrenze) im Nachtragshaushalt 2022.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 Es sind Mittel für Planungskosten in Höhe von 75 T€ im Nachtrag 2022 einzustellen.

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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