Beschlussvorlage - BV/05/22/110-5

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Hohenkirchen hat die Sanierung der Teilstrecke Hoikendorf (Amtsgrenze) - Wahrstorf sowie die Beantragung von Fördermitteln für diese Maßnahme beschlossen.

Für die Maßnahme müssen die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1-9 inkl. Baugrunduntersuchung, Vermessung, Landschaftspflegrischer Begleitplan und UVP-Vorprüfung ausgeschrieben werden. Die Leistungephasen sollten in Abhängigkeit der Bewilligung der Fördermittel stufenweise beauftragt werden.

Die geschätzten Kosten liegen bei insgesamt 490T€ brutto, der Anteil der Nebenkosten wird auf 114T€ geschätzt.

Die Maßnahme ist nicht beplant und wird im Nachtrag zum Haushaltsjahr 2022 mit aufgenommen.

Die voraussichtliche Förderquote beträgt bis zu 90%, damit ergibt sich ein Eigenanteil von 49T€.

Für die Beantragung der Fördermittel sind Planungsunterlagen bis LPH 4 einzureichen.

Seitens der Stadt Grevesmühlen sind keine Haushaltsmittel und Planungskapazitäten für die Umsetzung des weiterführenden Abschnittes bis Hoikendorf (10.3) in 2022 vorgesehen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt :

  1. die Ausschreibung der Planungsleistungen LPH 1-9 inkl. Baugrunduntersuchung, Vermessung, Landschaftspflegrischer Begleitplan und UVP-Vorprüfung für die Sanierung des Radweges Hoikendorf (Amtsgrenze) - Wahrstorf.
  2. die Ermächtigung des Bürgermeisters mit der stufenweisen Beauftragung des wirtschaftlichsten Angebots.
  3. die Einstellung von Mitteln für Planungsleistungen für die Sanierung des Radweges Hoikendorf (Amtsgrenze) - Wahrstorf im Nachtragshaushalt 2022.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 Es sind Mittel für Planungskosten in Höhe von 114 T€ im Nachtrag 2022 einzustellen.

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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