Beschlussvorlage - BV/05/22/110-3

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Hohenkirchen hat den Ausbau der Teilstrecke Lückenschluss Bössow – Wohlenhagen sowie die Beantragung von Fördermitteln für diese Maßnahme beschlossen.

Für die Maßnahme ist die Planungsleistungen bereits in 2018 beauftragt. Die Planung könnte weitergeführt werden. Die Leistungsphasen sollten in Abhängigkeit der Bewilligung der Fördermittel stufenweise beauftragt werden.

Die geschätzten Kosten liegen bei insgesamt 316T€ brutto, der Anteil der Nebenkosten wird auf 75T€ geschätzt.

Es sind noch 26T€ im Haushalt 2021 verfügbar. Die könnten in den Haushalt 2022 übernommen werden.

Die voraussichtliche Förderquote beträgt bis zu 90%, damit ergibt sich ein Eigenanteil von 31,6 T€.

Für die Beantragung der Fördermittel sind Planungsunterlagen bis LPH 4 einzureichen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt :

  1. die Weiterführung der Planung durch das beauftragte Ingenieurbüro Hadan & Schmidt.
  2. die Ermächtigung des Bürgermeisters mit der stufenweisen Beauftragung.
  3. Den Übertrag der Haushaltsmittel dafür aus 2021 nach 2022 und die Einstellung der restlichen Mitteln für Planungsleistungen für den Ausbau des Radweges Lückenschluss Bössow – Wohlenhagen im Nachtragshaushalt 2022.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 Es sind zusätzliche Mittel für Planungskosten in Höhe von 49 T€ im Nachtrag 2022 einzustellen.

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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