Beschlussvorlage - BV/05/22/110-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Hohenkirchen hat der Sanierung des Teilabschnittes Wohlenhagen - Wohlenberg (Amtsgrenze) sowie die Beantragung von Fördermitteln für diese Maßnahme beschlossen.

Für die Maßnahme müssen die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1-9 inkl. Baugrunduntersuchung, Vermessung, Landschaftspflegrischer Begleitplan und UVP-Vorprüfung ausgeschrieben werden. Die Leistungephasen sollten in Abhängigkeit der Bewilligung der Fördermittel stufenweise beauftragt werden.

Die geschätzten Kosten liegen bei insgesamt 137T€ brutto, der Anteil der Nebenkosten wird auf 37T€ geschätzt.

Die geschätzten Kosten für 8.2 (Klützer Seite) liegen bei insgesamt 197T€ brutto, der Anteil der Nebenkosten wird auf 48T€ geschätzt.

Die Maßnahme ist nicht beplant und wird im Nachtrag zum Haushaltsjahr 2022 mit aufgenommen.

Die voraussichtliche Förderquote beträgt bis zu 90%, damit ergibt sich ein Eigenanteil für 8.1 von 13,7T€ und für 8.2 von 19,7T€.

Für die Beantragung der Fördermittel sind Planungsunterlagen bis LPH 4 einzureichen.

Für den Ausbau der Strecke zwischen Wohlenhagen und Wohlenberg wird das Teilstück auf dem Gebiet der Stadt Klütz durch die Stadt Klütz nicht saniert.

Die Gemeinde Hohenkirchen wird gebeten zu beraten, ob sie die Sanierung des Teilstückes mit übernehmen würde.

Dazu wäre eine Vereinbarung zwischen Hohenkirchen und Klütz zu schließen, wonach die Gemeinde Hohenkirchen die Planung- und Sanierungskosten (Eigenanteil) übernimmt. Die Stadt Klütz übernimmt anschließend die Verkehrssicherung und Unterhaltung der Strecke.

Die Verwaltung empfiehlt weiterhin in die Vereinbarung aufzunehmen, dass die Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistungen für die Teilstrecken 8.1 und 8.2 (Teilstück Wohlenhagen (Amtsgrenze) – Wohlenberg) als eine Maßnahme umgesetzt wird.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt :

  1. Den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Klütz und der Gemeinde Hohenkirchen über die Mitplanung und anschließende Übergabe an die Stadt Klütz des Teilstückes bis Wohlenberg.
  2. die Ausschreibung der Planungsleistungen LPH 1-9 inkl. Baugrunduntersuchung, Vermessung, Landschaftspflegrischer Begleitplan und UVP-Vorprüfung für die Sanierung des Teilabschnittes Wohlenhagen - Wohlenberg (Amtsgrenze).
  3. die Ermächtigung des Bürgermeisters mit der stufenweisen Beauftragung des wirtschaftlichsten Angebots.
  4. die Einstellung von Mitteln für Planungsleistungen für die Sanierung des Teilabschnittes 8.1 Wohlenhagen - Wohlenberg (Amtsgrenze) und 8.2 Wohlenhagen (Amtsgrenze) - Wohlenberg im Nachtragshaushalt 2022.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 Es sind Mittel für Planungskosten in Höhe von 85 T€ im Nachtrag 2022 einzustellen.

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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