Beschlussvorlage - BV/05/22/110-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung gemeindeübergreifendes Radwegekonzept
Teilabschnitt 6.5 Erstausbau Hoikendorf (Amtsgrenze) - Manderow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Sven Dietrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
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Vorberatung
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15.03.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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06.04.2022
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Sachverhalt
Die Gemeinde Hohenkirchen hat den Ausbau der Teilstrecke Hoikendorf (Amtsgrenze) – Manderow sowie die Beantragung von Fördermitteln für diese Maßnahme beschlossen.
Für die Maßnahme müssen die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1-9 inkl. Baugrunduntersuchung, Vermessung, Landschaftspflegrischer Begleitplan und UVP-Vorprüfung ausgeschrieben werden. Die Leistungephasen sollten in Abhängigkeit der Bewilligung der Fördermittel stufenweise beauftragt werden.
Die geschätzten Kosten liegen bei insgesamt 556T€ brutto, der Anteil der Nebenkosten wird auf 127T€ geschätzt.
Die Maßnahme ist nicht beplant und wird im Nachtrag zum Haushaltsjahr 2022 mit aufgenommen.
Die voraussichtliche Förderquote beträgt bis zu 90%, damit ergibt sich ein Eigenanteil von 55,6T€.
Für die Beantragung der Fördermittel sind Planungsunterlagen bis LPH 4 einzureichen.
Der Ausbau des Teilabschnittes bis Hoikendorf ab Amtsgrenze auf Grevesmühlener Seite wird aufgrund fehlender Kapazitäten und Haushaltsmittel in 2022 nicht begonnen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt :
- die Ausschreibung der Planungsleistungen LPH 1-9 inkl. Baugrunduntersuchung, Vermessung, Landschaftspflegrischer Begleitplan und UVP-Vorprüfung für den Ausbau des Radweges Hoikendorf (Amtsgrenze) - Manderow.
- die Ermächtigung des Bürgermeisters mit der stufenweisen Beauftragung des wirtschaftlichsten Angebots.
- die Einstellung von Mitteln für Planungsleistungen für den Ausbau des Radweges Hoikendorf (Amtsgrenze) – Manderow im Nachtragshaushalt 2022.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Es sind Mittel für Planungskosten in Höhe von 127 T€ im Nachtrag 2022 einzustellen. |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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