Beschlussvorlage - BV/05/22/110-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeinde Hohenkirchen hat den Ausbau der Teilstrecke Hoikendorf (Amtsgrenze) – Manderow sowie die Beantragung von Fördermitteln für diese Maßnahme beschlossen.

Für die Maßnahme müssen die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1-9 inkl. Baugrunduntersuchung, Vermessung, Landschaftspflegrischer Begleitplan und UVP-Vorprüfung ausgeschrieben werden. Die Leistungephasen sollten in Abhängigkeit der Bewilligung der Fördermittel stufenweise beauftragt werden.

Die geschätzten Kosten liegen bei insgesamt 556T€ brutto, der Anteil der Nebenkosten wird auf 127T€ geschätzt.

Die Maßnahme ist nicht beplant und wird im Nachtrag zum Haushaltsjahr 2022 mit aufgenommen.

Die voraussichtliche Förderquote beträgt bis zu 90%, damit ergibt sich ein Eigenanteil von 55,6T€.

Für die Beantragung der Fördermittel sind Planungsunterlagen bis LPH 4 einzureichen.

Der Ausbau des Teilabschnittes bis Hoikendorf ab Amtsgrenze auf Grevesmühlener Seite wird aufgrund fehlender Kapazitäten und Haushaltsmittel in 2022 nicht begonnen.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt :

  1. die Ausschreibung der Planungsleistungen LPH 1-9 inkl. Baugrunduntersuchung, Vermessung, Landschaftspflegrischer Begleitplan und UVP-Vorprüfung für den Ausbau des Radweges Hoikendorf (Amtsgrenze) - Manderow.
  2. die Ermächtigung des Bürgermeisters mit der stufenweisen Beauftragung des wirtschaftlichsten Angebots.
  3. die Einstellung von Mitteln für Planungsleistungen für den Ausbau des Radweges Hoikendorf (Amtsgrenze) – Manderow im Nachtragshaushalt 2022.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 Es sind Mittel für Planungskosten in Höhe von 127 T€ im Nachtrag 2022 einzustellen.

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...