Beschlussvorlage - BV/05/22/110

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das von der Gemeinde Hohenkirchen beauftragte Übergemeindliche Radnetzkonzept, welches die Gemeinden Hohenkirchen, Stadt Klütz, Damshagen, Stadt Grevesmühlen, Warnow und Gägelow umfasst, liegt nun vor (siehe Anlagen).

Das Planungsbüro Möller wird in Bauausschuss für Nachfragen zur Verfügung stehen.

Für die Gemeinde Hohenkirchen wird im Konzept der Ausbau bzw. die Sanierung folgender 7 Teilabschnitte empfohlen:

 

Nr.

Bezeichnung

Gesamtkosten

brutto

Davon Planungs-kosten brutto

Priorisierung/Bemerkungen

6.5

Hoikendorf (Amtsgrenze) - Manderow

555.525,57 €

 127.125,57 €

Priorität 1 – kurzfristige Umsetzung

8.1

Wohlenhagen - Wohlenberg (Amtsgrenze)

136.507,34 €

    36.547,34 €

Priorität 1 – kurzfristige Umsetzung

Hier wäre zu überlegen, den Abschnitt der Stadt Klütz mit auszubauen.

9

Wohlenhagen - Bössow (Amtsgrenze)

316.127,51 €

    75.152,51 €

Priorität 1 – kurzfristige Umsetzung

Hier ist bereits 2018 ein Planer beauftragt worden.

10.1

Niendorf - Wahrstorf

658.124,73 €

 149.399,73 €

Priorität 1 – kurzfristige Umsetzung

10.2

Hoikendorf (Amtsgrenze) - Wahrstorf

488.995,03 €

 114.145,03 €

Priorität 1 – kurzfristige Umsetzung

12.2

Jamel (Amtsgrenze) - Alt Jassewitz

213.528,34

52.878,34 €

Priorität 3 – langfristige Umsetzung

13.1

Abzw. Neu Jassewitz - Weitendorf (Amtsgrenze)

316.127,51 €

   75.152,51 €

Priorität 1 – kurzfristige Umsetzung

Hier wäre zu überlegen, den Abschnitt der Gemeinde Gägelow mit auszubauen.

 

Die Gemeinde wird gebeten, dem vorliegenden Konzept zuzustimmen.

 

Über das weitere Vorgehen hinsichtlich der Beauftragung von Planungsleistungen sind gesonderte Beschlüsse zu fassen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen stimmt dem vorliegenden Übergemeindlichen Radnetzkonzept (Stand: März 2022) zu.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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