Beschlussvorlage - BV/12/22/209

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 17 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (EigVO M-V) vom 14. Juli 2017 hat der Eigenbetrieb vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen.

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2022 des Eigenbetriebes Kurverwaltung, bestehend aus 

1. der Zusammenstellung

2. dem Vorbericht

3. dem Erfolgsplan

4. der Aufschlüsselung Erfolgsplan

5. dem Finanzplan

6. der Stellenübersicht

7. der Investitionsübersicht,

ist als Anlage beigefügt.

Im Erfolgsplan schlagen Erträge mit 3.334.500 EUR zu Buche, denen Aufwendungen in Höhe von 3.486.980 EUR gegenüberstehen.

Es wird mit einem Jahresergebnis von -152.480 EUR (Vj. -74.980 EUR) in 2022 gerechnet.

 

Im Finanzplan 2022 wird von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von -2.406.100 EUR sowie von Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 5.512.014 EUR ausgegangen.

 

Gemäß § 6 Abs. 2 Ziffer 2 EigVO M-V ist der Wirtschaftsplan von der Gemeindevertretung zu beschließen. 

Der Wirtschaftsplan 2022 enthält folgende genehmigungspflichtige Bestandteile:

- Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen 1.000.000 EUR

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ für das Wirtschaftsjahr 2022 gemäß Anlage in der vorliegenden Fassung und ermächtigt gleichzeitig die Kurverwaltung im Rahmen des Wirtschaftsplanes mit Beschlussfassung tätig zu werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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