Beschlussvorlage - BV/10/22/063

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Hintergrund einer 3. Änderung der Hauptsatzung vom 5. August 2019, ist die Änderung der Ausschüsse der Gemeinde Zierow. Diese Thematik ist in der letzten Sitzung des Sozialausschusses wieder angesprochen worden. Es wurde überlegte anstelle des Finanzausschusses und des Sozialausschusses, einen neuen Finanz- und Sozialausschuss zu bilden, um die Anzahl der derzeit bestehenden Gremien zu reduzieren. Dem Finanz- und Sozialausschuss sollen die Tätigkeiten der jetzigen Einzelausschüsse übertragen werden. Die Einzelausschüsse und die Tätigkeiten der Gremienmitglieder entfallen ab Beschlussfassung der Hauptsatzungsänderung. Die Konstitution des neuen Ausschusses kann ab Beschlussfassung erfolgen, sodass dieser seine Tätigkeiten zeitnah aufnehmen kann (Variante 1).

 

Alternativ könnte man über eine neue Besetzungsstärke der Ausschüsse beraten und beschließen (Variante 2). 

 

Variante 1:

Gemeinsamer Finanz- und Sozialausschuss

Entwurfsweise ist formuliert, dass der Ausschuss mit 7 Gemeindevertretern und 6 sachkundigen Einwohnern besetzt wird. Über die Wahl der Mitglieder ist gesondert zu beraten.

 

Variante 2:

Beibehaltung der jetzigen Ausschüsse - Änderung der Besetzung der einzelnen Ausschüsse

Finanzausschuss: 4 Gemeindevertreter, 3 sachkundige Einwohner

Sozialausschuss: 4 Gemeindevertreter, 3 sachkundige Einwohner

Bauausschuss: 4 Gemeindevertreter, 3 sachkundige Einwohner

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt eine 3. Änderung der Hauptsatzung entsprechend der anliegenden Fassung in der Variante 1.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt eine 3. Änderung der Hauptsatzung entsprechend der anliegenden Fassung in der Variante 2.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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