Beschlussvorlage - BV/10/22/062

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Zierow beschäftigt sich mit der Möglichkeit der Stranderweiterung.

Die Erweiterung des Strand ist aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich möglich, da die Nutzungsverträge zwischen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt und der Gemeinde nicht mehr verlängert worden sind. Somit wäre aus ordnungsbehördlicher Sicht eine Nutzung des gesamten Strandes im Gemeindegebiet möglich.

 

Die Gemeinde hat festzulegen, ob und wenn ja, mit welchen weiteren Zielstellungen diese Nutzungen ermöglicht werden soll.

 

1.)  Ob die Nutzung des Hundestrandes erweitert werden soll inkl. entsprechender Anpassung der Satzung

 

2.)  Welche Folgen dies für die Verpflichtungen der Gemeinde hätte:

  1. Schutz der Badenden durch die DLRG
  2. Angebot an sanitären Einrichtungen
  3. Reinigungspflichten
  4. Aufstellung Tageskurkartenautomat
  5. Kontrollaufwand der Strandläufer/Strandläuferinnen

 

3.)  Ob es Zwischenlösungen geben kann, wie zum Beispiel die Ausweisung als Badestrand in der Satzung mit:

  1. Zulassung von Hunden ohne Leinenzwang
  2. Eingeschränkter Strandreinigung
  3. Ohne Überwachung durch die DLRG

 

4.)  Ob eine einfache Lösung ohne satzungstechnische Verankerung denkbar wäre

  1. Mit sporadischer Reinigung des Hundestrandes durch die Gemeinde
  2. Als Test, ob sich die Gäste dann besser am Strand verteilen und der Kernbereich in der Hochsaison merkbar entlastet wird

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, folgende Festlegungen zu treffen:

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzbarkeit der vorgenannten Festlegungen zu prüfen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

-          Können erst nach entsprechender Festlegung beziffert werden.

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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