Beschlussvorlage - BV/01/22/101

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel hat in der letzten Sitzung am 09. Dezember 2020 den Beschluss gefasst, mit den Gemeinden zum nächstmöglichen Zeitpunkt öffentlich-rechtliche Verträge zur Überwachung des ruhenden Verkehrs abzuschließen. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, entsprechende Haushaltsmittel in den Haushalten der Gemeinden einzuplanen.

Die Verwaltung hat nach der Beschlussfassung die Beschlussfassung in den Gemeinden vorbereitet. Zeitgleich wurden die monetären Auswirkungen in den Haushalten der Gemeinden und des Amtes Klützer Winkel eingestellt – entsprechend der Anlage.

Zur formellen Umsetzung des genannten Beschlusses bedarf es der Beschlussfassung der jeweiligen Vertragspartner (hier: Gemeinde und Amt).

 

Die Beratungen in den Gremien der Strandgemeinden finden zeitgleich statt.

Um den öffentlich-rechtlichen Vertrag abschließen zu können, bedarf es der Beschlussfassung der jeweiligen Gemeindevertretung / Stadtvertretung und des Amtsausschusses des Amtes Klützer Winkel (zwei übereinstimmende Willenserklärungen).

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel beschließt,

 

-  den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Zierow zur Überwachung des ruhenden Verkehrs mit einem Personalbedarf von zwei Mitarbeiter*innen mit insgesamt 7 Stunden / Woche für das gesamte Jahr.

 

-  den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Hohenkirchen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs mit einem Personalbedarf von 4 Stunden / Woche für das gesamte Jahr.

 

-  den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Boltenhagen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs mit einem Personalbedarf von 30 Stunden / Woche für das gesamte Jahr sowie von 30 Stunden / Woche für die Saison (Mai bis Oktober).

 

-  den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Stadt Klütz zur Überwachung des ruhenden Verkehrs mit einem Personalbedarf von 15 Stunden / Woche für das gesamte Jahr sowie von 15 Stunden / Woche für die Saison (Mai bis September).

 

-  den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Kalkhorst zur Überwachung des ruhenden Verkehrs mit einem Personalbedarf von 5 Stunden / Woche für das gesamte Jahr sowie von 5 Stunden / Woche für die Saison (Mai bis September).

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

Erträge und Aufwendungen aus den öffentl.-rechtl. Verträge wurden im Haushalt berücksichtigt.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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