Beschlussvorlage - BV/10/22/060

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Entsprechend § 36 KV M-V können zur Vorbereitung von Beschlüssen ständige oder zeitweilige Ausschüsse gebildet werden. Aufgrund der Hauptsatzungsänderung der Gemeinde Zierow, siehe § 5 Absätze 1 und 2, soll der Sozialausschuss nunmehr aus 4 Gemeindevertreter*innen und 3 sachkundigen Einwohner*innen bestehen.

 

Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach dem Prinzip der Verhältniswahl (§ 36 KV M-V). Jedoch ist auch eine gemeinsame Vorschlagsliste nach § 32 KV M-V möglich, über die die Gemeindevertretung mit der einfachen Mehrheit beschließen könnte.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow wählt folgende Mitglieder in den Sozialausschuss der Gemeinde Zierow:

 

Gemeindevertreter*innen:     sachkundige Einwohner*innen:

……………………………………….   …………………………………………….

……………………………………….   …………………………………………….

……………………………………….   …………………………………………….

……………………………………….

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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