Beschlussvorlage - BV/05/21/015-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Seit längerem plant die Gemeinde ein Gebäude für die Geräte und Maschinen des Gemeinde Betriebshofes zu bauen. Hierzu wurde zunächst ein Grundstück mit einer alten Halle neben der Feuerwehr in Beckerwitz erworben.

Zunächst gab es Überlegungen die Halle umzubauen, dies wurde dann zugunsten eines möglichen Abrisses und anschließenden Neubaus verworfen. Inzwischen haben sich die Baukosten für einen Neubau allerdings erheblich erhöht, so dass die ursprüngliche Idee wieder ins Blickfeld zurückgekommen ist. Um hierzu eine Entscheidung zu treffen ist es notwendig die statische Situation des Altgebäudes zu prüfen und auf der Basis eine Kostenschätzung zu erarbeiten.

 

Hierzu muss ein Planer gebunden werden, der die notwendigen Untersuchungen und Berechnungen anstellt und die Kalkulation erarbeitet auf der dann die Entscheidung zum weiteren Vorgehen getroffen wird. Sollte die Entscheidung durch die Gemeindevertretung auf Basis der Kostenschätzung für diese Variante zutreffen, so sollte das gleiche Büro dann auch mit der Genehmigungs- und späteren Ausführungsplanung beauftragt werden. Unabhängig von der Variante, die gewählt wird, soll für den Betriebshof ab dem 01.04.2022 für zunächst zwei Jahre ein Teil der Nebenstehenden Kohlhalle angemietet werden um Baufreiheit herzustellen.

 

Die Kosten sind in der Finanzplanung für die Jahre 2021/22 bereitgestellt.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt folgendes:

  1. Die Verwaltung des Amtes Klützer Winkel wird beauftragt die Planerleistung für die Ermittlung der statischen Situation der alten Kohllagerhalle neben der Freiwilligen Feuerwehr und die anschließende Kostenplanung auszuschreiben.
  2. Es wird beschlossen, nach einer Entscheidung zur Sanierung des Altgebäudes dasselbe Büro auch mit der Genehmigungsplanung und im weiteren mit der Ausführungsplanung und der zur Durchführung benötigten Bauleitung zu beauftragen (LPH 1-9).
  3. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag an ein geeignetes und das wirtschaftlich günstigste Büro zu vergeben.
  4. Die Gemeinde beschließt außerdem ab dem 01.04.2022 für zwei Jahre den rechten Teilbereich der neuen Kohlhalle für den Betriebshof anzumieten. Die monatliche Miete beträgt 1.000,00 €

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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