Beschlussvorlage - BV/12/22/198

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat am 24. Oktober 2013 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 mit der Gebietsbezeichnung „Tarnewitzer Huk“ gemäß den Vorschriften des § 13a BauGB beschlossen. Am 02. September 2021 hat die Gemeindevertretung einen ergänzenden Aufstellungsbeschluss gefasst, der nunmehr den gesamten Geltungsbereich der Ursprungsplanung umfasst.

 

Anlass der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 ist im Wesentlichen die Notwendigkeit einer verträglichen Regelung der Zulässigkeit von Ferienwohnungen innerhalb des Wohngebietes „Tarnewitzer Huk“. In der Vergangenheit wurden innerhalb des Einfamilienhausgebietes Ferienwohnungen errichtet, die entsprechend der Ursprungsplanung unzulässig waren. Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen möchte deshalb Lösungen finden, die der aktuellen Rechtsprechung entsprechen. Dies erfolgt durch die ausnahmsweise Zulässigkeit von Ferienwohnungen in den WA 2 – 6 sowie durch eine Steuerung über die höchstzulässige Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden. Im WA 1 wird die Nutzung von Ferienwohnungen auch nicht ausnahmsweise zugelassen.

Des Weiteren wurden Baugrenzen sowie Stellplatzstandorte entlang der Straße Tarnewitzer Huk berichtigt. Für drei zuvor zum Erhalt festgesetzte Bäume muss entsprechend der Ursprungsplanung ein Ausgleich von sechs Bäumen erfolgen.

 

Mit dem vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Entwurf mit zugehöriger Begründung (inkl. Umweltbelange) zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie der Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange zu bestimmen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. Die Gemeindevertretung billigt den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 sowie den Entwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbelange.

 

  1. Mit dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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